Frage im Expertenforum Apotheke an Andreas Obermüller:

Umtausch

Andreas Obermüller

 Andreas Obermüller
Apotheker
Frage: Umtausch

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Guten Tag Herr Obermüller, ich habe heute eine Packung Superpep gegen Übelkeit gekauft und erst im Beipackzettel gelesen, daß ich dieses Produkt nicht einnehmen darf. Nehmen Apotheken ungeöffnete Medikamente zurück? Ich habe nur die Packungsbeilage gelesen. Gruß


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Liebe Schnitte78, die Rücknahme von Medikamenten ist nicht zulässig. Anders liegt der Fall, wenn z. B. ein Rezept falsch beliefert wurde. Dann muß die Apotheke auf eigene Kosten den Fehler korrigieren. Alles Gute!


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