Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Harz 4, die spinnen doch!

Thema: Harz 4, die spinnen doch!

Hallo Muß mal eben dampf ablasen. Hab heute vom Jobcenter einen Brief bekommen das ich von Januar bis März Geld zu unrecht bezogen hätte. Grrrrrrrrrrrr Als ich damals meinen Harz4 Antrag ausfüllen mußte gab ich mit an das ich zusammen mit meinem Freund in der Wohnung leben würde. Es wurde alles mit abgegeben. Sämtliche Versicherungen, Bausparer alles wurde mit rein gerechnet. Und das ende vom Lied war ich hätte null euro bekommen soll´n. Da ich aber erst kurz zuvor mit meinem Freund zusammen gezogen war und ich ja sozusagen alleinerziehend war meinte der Herr vom Arbeitsamt das da wohl ein Fehler unterlaufen sei und eine eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren bestünde. So, dann wurde wieder alles neu ausgerechnet und ich bekam nun doch Geld. Also unsere Tochter dann im Januar zur Welt kam, reichte ich beim Jobcenter eine Geburtsurkunde ein weil diese sie haben wollten. Keine Woche später stand plötzlich jemand vor der Tür der unsere Wohnung anschauen wollte. Er müsse prüfen ob wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würden. So das war vor zwei Monaten. Ich rief dann noch mal im Jobcenter an und frage was da denn nun passieren würde da sagte man mir das ich da wohl falsch informiert worden bin aber auf mich nichts zurück fällt weil ich ja nix dafür kann. So und heute zwei Monate nach dem Besuch von dem Herrn bekomme ich einen Brief ich hätte 1200 Eure zu unrecht bezogen. Ich könnte platzen. Die Überprüfung war doch schon vor zwei Monaten warum hat das Arbeitsamt denn dann weiterbezahlt, da kann doch ich nix dafür. Also wenn ich das jetzt alles wieder zurückzahlen soll dann krieg ich echt ne´n Anfall. Geklärt werden kann das ganze natürlich auch erst nächste Woche denn die Dame hat ja jetzt erst mal Urlaub bis 29.03. aber bis zum 31.03. muß ich bei ihr gewesen sein. blöd oder? Hat jemand vielleicht schon mal was ähnliches erlebt? Lg von einer stinkigen Mona

Mitglied inaktiv - 23.03.2006, 14:05



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Boah die sind doch echt das letzte. Wenn du mit deinem Freund erst seit 2 monaten zusammen wohnst, können die euch nicht als bedarfsgemeinschaft anrechnen, bzw. das geld wieder zurückverlangen. lege einen schriftlichen widerspruch ein. Und versuche zu beweisen, das ihr erst seit kurzem zusammen wohnt. viel glück und liebe grüße Dani

Mitglied inaktiv - 23.03.2006, 19:00