Elternforum Zwillinge und Drillinge

Hilfeee dringend!...Elterngeldangelegenheit stimmt doch vorne und hinten nicht

Hilfeee dringend!...Elterngeldangelegenheit stimmt doch vorne und hinten nicht

Jenny-B

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Hallo zusammen, Erstmal vorweg- die gleiche frage habe ich schon unseren Experten gestellt aber leider hab ich bis jetzt keine Antowrt erhalten. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen? Wäre supeeeer :) Also es geht um meinen Elterngeldantrag für meine beiden Jungs (geb. am 29.09.13. Ich bleibe zwei Jahre zu Hause und habe einen durchschnittlichen netto Verdienst von 1222,75€ (letzten 12 monate). Mein Ehemann muss weiter arbeiten. Ich habe beide Elterngeldanträge abgeschickt und folgendes kam dabei raus 1.zwilling jerome 472,44€ 2. Zwilling Joel 300,00€ Meine Fragen dazu: 1. Man bekommt doch für jedes Kind elterngeld (min. 300€+ zwillingsbonus 300€) warum bekomme ich dann für Joel nur 300 statt 600€? 2. für die Berechnung des elterngeldantrags wird doch der durchschnitllcihe bruttoverdienst abzgl. Eines pauschalen Zinssatzes von ca. 21% abgezogen (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.). Damals wurde doch der nettoverdienst berechnet mit 67%, abzgl. Werbungskosten usw.? 3. wird der zwillingsbonus auch durch zwei geteilt, da ich ja zwei Jahre elternzeit nehme, oder wird dieser pauschal draufgerechnet? Tickt meine Eterngeldstelle noch richtig, oder bin ich nur völlig überfordert mit meinen Anträgen? :) Bitte um schnelle Antwort, da ich wegen der Angelegenheit schon fast 2 monate kein Geld mehr bekomme. Vielen Lieben Dank im voraus LG Jenny


SunnyMia

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Antwort auf Beitrag von Jenny-B

Also.....meine Jungs sind am 9.10.2013 geboren, also nur unwesentlich jünger als deine. Ich habe für meinen "Kleinen" entsprechend dem Gerichtsurteil 600 € bewilligt bekommen, für die Monate 13 und 14 dann noch den vollen Satz. Für den "Großen" bekomme ich den errechneten Betrag aus meinem Einkommen der letzten 12 Monate und den Mehrlingsbonus. Allein durch den Mehrlingsbonus müsste bei Dir der Betrag für den ersten Zwilling schon deutlich höher sein?! Bei mir im Bescheid steht "67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit". Und wie das Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet wird steht lang und breit in dem Bescheid drin, ist das bei dir nicht so? Zu deiner dritten Frage kann ich dir nichts sagen, das weiß ich nicht. Aber allein die 300 € für den zweiten Zwilling sind nicht korrekt, da hilft nur Nachhaken und dem Sachbearbeiter der Elterngeldstelle mal kräftig auf die Füße treten.


wilma1077

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Antwort auf Beitrag von SunnyMia

Hi! Ich hab mein Elterngeld noch nach altem Recht ungesplittet bekommen, würde aber behaupten, dass das grob stimmen kann. Du bekommst 65% von deinem vorherigen Nettomonatseinkommen fürs erste Kind plus 300% und fürs zweite 300€ Sockelbetrag plus 300€ MZ. Wenn man das durch zwei teilt, kommt das doch ungefähr hin, oder? 1222€-65% sind 794 plus 300= 1094 durch zwei gibt mehr.... Naja, dann weiß ichs doch nicht. Oder Mutterschaftsgeld wird noch einbezogen?? Am besten anrufen. Oder: wenn du bei facebook bist, da gibt es ne ganz tolle Austauschgruppe zum Mehrlingselterngeld, da kann man dir bestimmt helfen. Gute Nacht P.S: wenn ich Quatsch erzählt habe, liegt es nur an der späten Uhrzeit ;-)


wilma1077

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Antwort auf Beitrag von wilma1077

Achso: du solltest am besten bei Zwilling2 zwei Monate (z.B LM 5+6) auslassen, dass du für LM 13+14 das volle Elterngeld beantragen kannst. Das lohnt sich!


twinsmum

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Antwort auf Beitrag von Jenny-B

Hey, Wenn du die Leistung auf zwei Jahre geteilt hast, müsste das so in etwa stimmen. Ich hatte ein ähnliches Gehalt und die Leistung auf ein Jahr. Für das erste bekam ich 800 und ein paar... und für das zweite 600.


SunnyMia

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Antwort auf Beitrag von Jenny-B

Okay, das mit den zwei Jahren hatte ich heute Nacht überlesen. Wenn das Elterngeld auf den doppelten Zeitraum gewährt wurde, dann kann das doch tatsächlich so hinkommen oder? Dann ist es doch auch logisch, dass du nicht jeden Monat 600 € für den zweiten Zwilling bekommst, sondern eben nur die Hälfte. Ist das in deinem Bescheid nicht genau aufgeschlüsselt? Bei mir ist es jedenfalls so, dass komplett aufgeführt ist, wie das Elterngeld berechnet wurde und zumindest die tabellarische Form ist auch gut verständlich, der Text nicht immer....


leonessa

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Antwort auf Beitrag von Jenny-B

Ich kenne mich nicht aus, aber es gibt doch ein neues Urteil - bitte einmal nachlesen. Das besagt, dass man für den 2. Zwilling eben nicht nur 300 Euro bekommt (wenn man vorher gearbeitet hat). Ich habe eine Freundin mit Zwillingen (unterdessen 2,5 Jahre alt) und die hat aufgrund des neuen Urteils über 6000 (!) Euro nachgezahlt bekommen! 300 Euro waren bisher der Standart - es gibt eben neuerdings Nachbesserungen. Ich würde Einspruch erheben. LG, Leonessa


Vanillepudding

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Antwort auf Beitrag von leonessa

Na klar stimmt das so, wenn du es dir auf 2 Jahre ausbezahlen lässt! Dann gibt's eben die Hälfte!!