Lukiluc
Betr.: BSG Urteil vom 27.6.2013;AZ B 10 EG 3/12 R, B 10 EG 8/12 R Sehr geehrte ... Ihr Antrag ist bei uns eingegangen Da die abschließende Umsetzungsverfügung des Bundesministeriums für BMFSJ zum oben angegebenen Urteil noch aussteht, habe ich Ihren Antrag zunächst zurückgestellt. Nach Zugang der für eine abschließende Entscheidung notwendigen Unterlagen erhalten Sie unaufgefordert weiter Nachricht! Was bedeutet das denn nun wieder? Ich hab mich gestern mit einer zwillingsmama unterhalten wo die Zwillinge 3monate älter sind als meine und sie hat schon bescheid bekommen!
Hab ein formlosen schreiben für eine Überprüfung gestellt
Haben heut auch Post bekommen und müssen den antrag für das 2. kind ausgefüllt zurückschicken! Hatten den abgedruckten brief von hier dorthin geschickt! Und dann wirds bestimmt ein bisschen dauern! Lg
Na dann werd ich auch mal den zweiten Antrag abschicken! Die benötigten Unterlagen haben sie ja alle! Ist ja nur der Antrag, oder doch noch mehr!
Wie habt ihr das formuliert bzw in welchem beitrag wat der brief?
Schau mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/mehrlinge/Elterngeld_92148.htm Haben für mich und für meinen mann den antrag ausfüllen müssen, die haben die uns in dem anwortschreiben beigelegt.
Auf das schreiben hin kam die Antwort die ich hier gepostet habe! Darf ich fragen wo deine elterngeldstelle ist! Meine bekannte hat ja sogar das Geld schon! Ich schick da jetzt einfach den Antrag selber nochmal hin!
Guten morgen! Wir haben es nach düsseldorf geschickt. Haben die denn den 2. antrag bei dir schon ausgefüllt vorliegen?
Morgen, habe auch letzte Woche Post bekommen. Mußte noch ankreuzen,ob meine Bankverbindung noch stimmt oder ich eine Neuen habe. Hatte auch nur eine Woche Zeit zum Antworten. Für mich ein gutes Zeichen, daß es schnell bearbeitet wird. Gruß Nadine
Mir haben sie auf meinen Überprüfungsantrag nun auch einen Elterngeldantrag zugeschickt. Dort steht, ich soll ihn alsbald zurücksenden.
Wie geht es euch?
und ihn zuschicken mit dem Hinweis, dass die erforderlichen Nachweise (Geburtsurkunde usw.) schon vorliegen. Es ist schin umgesetzt, wahrscheinlich wurde das den Sachbearbeitern in eurer Elterngeldstelle noch nicht kommuniziert. Wir haben auch schon den Bescheid bekommen.
Moin, meine Frau hat Samstag ihren Bescheid bekommen, 8 Monate werden nachgezahlt. Grund: 12 Wochen Mutterschutz werden Angerechnet und im Elterngeldgesetz steht, daß man maximal 12 Monate pro Kind erhalten kann. Wir haben es so aufgeteilt Monat 1-4 Mutter beide Kinder (Mutterschaftsgeld) Monat 5-6 Mutter Kind 1 voller Elterngeldsatz nichts für Kind 2 Monat 7-12 Mutter Kind 1 voller Elterngeldsatz 600€ Kind2 Monat 13 und 14 Vater und Mutter Vater voller Satz für Kind 1 Mutter voller Satz für Kind 2. Ausgezahlt werden soll 12.12. ich werde wohl Wiederspruch einlegen, da der Elterngeldanspruch in der Mutterschutzfrist deutlich höher als der gezahlte Mutterschutz war und nach meinem Rechtsempfinden die Differenz zwischen Elterngeld und Mutterschaftsgeld gezahlt werden muß. LG Ingo aus der Freien und Hansestadt Hamburg
Ich habe kein mutterschutzgeld nach der Geburt bekommen! Da ich vorher nur als Hausfrau zu Hause war! Ich hab jetzt einfach den richtigen elternantrag vom Bürgerbüro geholt und abgeschickt mit dem Vermerk das alle nötigen Unterlagen vorliegen! Bin mal gespannt was da jetzt bei rauskommt!
hoffe das ist in Ordnung. Es ist grundsätzlich so, dass man Elterngeld eigentlich von Anfang an bekommt (sprich ab Geburt), Mutterschaftsgeld aber auf das Elterngeld angerechnet wird. Bei EInlingseltern ist mein Mutterschaftsgeld höher als Elterngeld, so dass man faktisch in den ersten 8 (bei Einlingen) Wochen nach der Geburt kein Elterngeld bekommt. Wenn aber bei Euch durch die MEhrlingsgeburt das Elterngeld höher ist als das Mutterschaftsgeld, dann muss selbstverständlich der Unterschied an EUch ausgezahlt werden.
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