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Frage zu Elterngeld Nachzahlung

Thema: Frage zu Elterngeld Nachzahlung

Hallo, ich habe vor einiger Zeit in der Presse einen Bericht gelesen, dass es jetzt bei Mehrlingsgeburten mehr Elterngeld geben soll. Gibt es jetzt zum Bsp. bei Zwillingen doppeltes Elterngeld? Wenn ja, bis zu welchem Jahr greift diese Neuregelung zurück. Lg Febe

von Febe am 13.12.2013, 23:25



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von fünf-kleine-hüpfer am 13.12.2013, 23:39



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Hallo, unsere Zwillinge wurden am 01.12.08 geboren. Elterngeld kann nur für die Zeit des Elterngeldbezugs ab 01.01.09 gewährt werden, d.h. für den ersten Lebensmonat bekommen wir kein Elterngeld mehr, aber dafür für die verbleibenden 11 Monate. Jeweils 600 EURO. (ich war bis Anfang März in Mutterschutz und bekomme dann für 9 Monate Elterngeld. Mein Mann war Jan. und Feb. 09 in Elternzeit und bekommt für diese beiden Monate Elterngeld. Ein wirklich tolles Weihnachtsgeld. Viel Glück bei der Beantragung und nicht vergessen Anschreiben noch vor dem 31.12.2013 weg schicken. Liebe Grüße Katrin

von kodi27 am 14.12.2013, 20:26



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Hallo Katrin, ich habe jetzt gelesen, dass man nur Anspruch auf eine Rückzahlung hat, wenn beide Elternteile zu Hause geblieben sind. Meine Zwillis sind im August 2010 geboren. Nach dem Mutterschutz habe ich dann bis August 2011 Elterngeld erhalten und bin dann wieder Arbeiten gegangen. Mein Mann ist dann im September und Oktober 2011 zu Hause geblieben und hat für die zwei Monate Elterngeld erhalten. Also musste jemand von uns arbeiten gehen, da wir sonnst nicht das Geld zum Leben gereicht hätte. Können wie jetzt nochmal 12 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen oder für was ist die Rückzahlung? Lg Elke

von Febe am 15.12.2013, 00:03



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Moin, kurz und Bündig: Du beantragst Monat 1-12 für Zwilling 2. Dein Mann beantragst Monat 13-14 für Zwilling 2. Geben sollte es 600€ für jeden Monat wobei ich die Verrechnung des Mutterschutzgeldes nicht verstehe (bei uns 4 Monate mit 0€) LG Ingo

von IngoAC am 16.12.2013, 10:19



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Hallo Ingo, hatte deine Frau vielleicht verlängerten Mutterschutz? (Frühchen) Dann werde ich auch nicht die vollen Monate die Nachzahlung erhalten, da meine Kleinen 2,5 Monate zu früh geboren sind. Ich frage mich nur, warum ich für den zweiten Zwilling nicht genauso viel Geld erhalte, wie damals für den ersten Zwilling. Eine Mutter die hintereinander zwei Kinder bekommt erhält doch auch zweimal 67 oder 65% von ihrem letzten Gehalt. Ich habe gedacht, das Geld wird pro Kind bezahlt??? Lg Elke

von Febe am 16.12.2013, 22:51



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Wenn sie das machen würden (2x 65% bezahlen), dann würden alle nur noch Zwillinge bekommen wollen, weil sie dann einen Vorteil haben gegenüber Kindern, die nacheinander kommen. Dann rennen sie alle in die Kinderwunschklinik und lassen sich Zwillinge machen. Ich denke, mit dieser Regelung kann man gut leben *zumal es ja noch den Mehrlingsbonus gibt, den andere nicht kriegen*. Und wenn man zwei Kinder hintereinander bekommt, wird das zweite Elterngeld doch auch nur aus dem ersten berechnet und man kommt nicht mehr auf die Summe vom ersten Kind. Sei froh, dass überhaupt ein Paar geklagt hat, sonst hättest du mit nur 1x EG und 1x Mehrlingsbonus leben müssen!

von Vanillepudding am 17.12.2013, 14:19



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Moin, das Problem sind meiner Meinung nach die 0€, und zwar weil das Elterngeld zwar mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird, aber der Elterngeldanspruch übersteigt das Mutterschaftsgeld! Und nach meiner Rechtsauffassung müßte die Differenz ausgezahlt werden. Die 600€ sind darin begründet, daß das Elterngeld für den 2. Zwilling als Einkommen angesehen wird, und somit mit dem Elterngeld von Zwilling 2 verrechnet wird. da bleibt dann nur der Mindestsatz von 300€ plus 300€ Mehrlingsbonus. LG Ingo

von IngoAC am 18.12.2013, 09:21



Antwort auf Beitrag von IngoAC

Guten Abend Ingo, vielen lieben Dank für deine kurze und logische Erläuterung. So kann ich die Sachlage gut nachvollziehen. Nicht alle können das.:-( LG

von Febe am 18.12.2013, 21:38