Zwillinge und Drillinge

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Elterngeld / Mehrlingszuschlag usw.

Thema: Elterngeld / Mehrlingszuschlag usw.

Hallo, Evtl kann mich jemand von euch beraten. Wir erwarten bald Zwillinge. Wir leben im nördlichen Bayern. Nun machen wir uns natürlich Gedanken bezüglich des Elterngeldes. Man bekommt ja Elterngeld +300€ Mehrlingszuschlag. Ehrlich gesagt finde ich das gesamt gesehen schon ungerecht wenn man bedenkt dass wenn man zwei Kinder nacheinander bekommen würde man nochmals Elterngeld bekommt und zusätzlich noch einen Geschwisterbonus. Wie seht ihr das? Steht das in Relation? Habt ihr Tipps wo man vielleicht noch zusätzlich Bezuschussungen bekommen könnte? Vielleicht könnt ihr mir mit euren Erfahrungen weiterhelfen.

von Kreidezeit am 25.11.2022, 10:43



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Hallo. Elterngeld bekommt man wenn man 12 Monate gearbeitet hat. Daher haben die Leute es nicht einfacher. Die bekommen dann nur das Basis Elterngeld +75€ Geschwisterbonus. Zwillinge bekommen ist nicht einfach versteh ich und die kosten sind auch nicht ohne. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 26.11.2022, 19:31



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Ja das verstehe ich aber der Mann zum Beispiel bekommt ja ebenso EG plus Geschwisterzuschlag oder?

von Kreidezeit am 27.11.2022, 15:25



Antwort auf Beitrag von Kreidezeit

EG stehen ihnen 12 Monate für jedes Kind zu. Allerdings kann Basis-EG nur bis zum 14. Lebensmonat genommen werden. Bezieht der KV EG? Wenn Ja, werden dadurch die Monate gekürzt. Um das volle Basis-EG auszuschöpfen können sie z. B. 12 Monate EG für Kind A nehmen und danach direkt 2 Monate EG für Kind B. Wenn der KV EG bezieht sollte er es erst von Kind B nehmen. Wenn es nur 2 Monate sind kann er die von Kind A nehmen. Er kann sogar ebenfalls insgesamt 14 Monate EG beziehen. Evtl. wollen sie EGplus beziehen und/oder TZ in EZ dabei arbeiten. Partner bonusmonate könnte auch was für sie sein. Am besten lassen sie sich bei der EG-Stelle beraten. Was ihnen nach der Geburt zusteht ist eine Haushaltshilfe von der KK für die ersten 4 Wochen. Die Aufgabe kann auch ein Familienangehöriger übernehmen, wie z. B. der KV. Nimmt er in der Zeit auch EZ und EG läuft das zeitgleich. Besser wäre in dem Fall nur Haushaltshilfe zu sein und die EG-Monate wann anders zu nehmen. Welche Zuschüsse ihnen von der Stadt/Gemeinde zu stehen können sie dort erfragen. Wer Zwillingseltern (-) bzw. auch Einlingseltern (+, jedes Kind einzeln anmelden) unterstützt ist: - NUK (2×Starter-Set mit Flaschen und Schnuller) - Bobbycar (2 für 1) - Avent (Rabattgutschein) - Weleda (Probierset) + Hipp (regelmäßig Probiersets, T-Shirt zum 2. Geburtstag) + rossmann (Geschenkbox mit Probierprodukten, z. B. Schnuller, weleda-Produkte, Kuscheltier, Produkte wg. Stillen) + dm (Geschenkbox, ähnlich wie bei rossmann) Sie brauchen die Geburtsurkunde dafür und reichen bei den - Sachen diese in Kopieform ein. Sie können sich auch bei anderen Herstellern melden. Evtl. gibt es da auch etwas. Leider weiß ich nicht mehr wo es noch Rabatte gab.

von Ani123 am 27.11.2022, 00:03



Antwort auf Beitrag von Ani123

Dürfte ich fragen woher Sie die Informationen haben? Unser Gedanke war eigentlich: Frau nimmt EG 12 Monate für Kind A und 2Monate für Kind B Und der Mann genau andersrum. Somit hätte jeder 14 Monate Elterngeld bezogen für beide Kinder. Meines Wissens ist dies aber nach 2015 nun nicht mehr möglich. Das atte ich am Freitag sogar noch mit einem Anwalt durchgesprochen da angeblich nicht für jedes Kind EG bezogen werden kann sonder nur für jede Geburt. Für den Zwilling gibt es Mehrlingszuschlag

von Kreidezeit am 27.11.2022, 15:24



Antwort auf Beitrag von Ani123

Ani123 das ist nicht richtig so. Als Zwillingseltern bekommt man genau wie bei einem Kind 12 Monate Elterngeld (Achtung Mutterschutz wird auch hier angerechnet) und für den Zwilling 300€ Mehrlingszuschlag. Die 12 Monate bekommt man wenn der Partner auch 2Monate Elternzeit bekommt. Elterngeld ist eine Gesamtsumme, diese kann man entweder als Basis-Elterngeld in 12 Monaten nehmen oder oder als Elterngeld-Plus über mehr Monate dann wird der monatliche Betrag der gezahlt wir natürlich geringer. Nur weil man Zwillinge bekommt steht einem nicht automatisch eine Haushaltshilfe zu. Das ist sehr von der KK abhängig. Ich hatte eine Not-Sectio, musste 2 Tage nach Geburt notoperiert werden, kam auf ITS, mein Leben hing am Seidenen Faden. Wie wir heim durften ging es mir immer noch mehr wie nur sehr bescheiden und trotzdem sagte die KK das sei kein Grund für eine Haushaltshilfe. Um eine Haushaltshilfe zu bekommen darf auch der Partner keinen bezahlten Urlaub mehr haben, keine Elternzeit und es darf keine Familie verfügbar sein die helfen könnte. (Prüft die KK alles) Im Endeffekt ja, würdest du die Kinder nacheinander bekommen, bekämst du 2x Elterngeld.

von Pünktchen10 am 28.11.2022, 13:53



Antwort auf Beitrag von Pünktchen10

Danke für deine Antwort, Das finde ich ja krass mit der Haushaltshilfe.... Was muss denn erst passieren dass die bezahlt wird So wie das Ani123 schildert war es wohl mal 2015 möglich, das Gesetz würde aber leider geändert. Dann schauen wir mal wie wir über die Runden kommen. Irgendwie geht es immer.

von Kreidezeit am 28.11.2022, 16:34



Antwort auf Beitrag von Kreidezeit

Die Haushaltshilfe steht einem zu. Bei einer Freundin war das im Sommer 2020 überhaupt kein Problem und ihr Mann hat den Part übernommen. Das wissen leider zu wenige. Googeln Sie das. Den Anspruch haben sie. Das Attest dafür kann z. B. ihr Gynäkologe ausstellen und muss von der KK angenommen werden. Einzig kann die KK sagen, dass sie keine Person zur Verfügung stellen können. Wenn sie selbst jemand stellen können wird das darüber abgerechnet. Das mit dem EG scheine ich falsch vermittelt zu haben. Sie planen mit Basis-EG 1.-12. Monat für Kind A, 13. + 14. Monat Kind B. Der KV plant 1. - 12. Monat Kind B, 13. + 14. Monat Kind A. Somit können sie beide 14. Monate EG beziehen. Wenn der KV die ersten 4 Wochen als Haushaltshilfe von der KK aus tätig ist kann er den Monat hinten ran hängen. Da Basis-EG max. 14. Monate ausgezahlt wird müsste er ab dem 15. Monat EGplus beziehen. Somit bekäme er im 15. + 16. Lebensmonat EGplus (Die Hälfte von Basis-EG.) Sie bekommen während des Bezuges von Basis-EG den Mehrlingszuschlag von 300 € monatlich. (Bei EGplus 150 €.) Während sie EG beziehen können sie arbeiten. Es wird auf das EG angerechnet. EZ steht ihnen für jedes Kind 3 Jahre zu. Niemals zeitgleich EZ für beide Kinder nehmen. Besser einzeln um ggf. 6 Jahre in EZ zu sein. Nehmen Sie für beide Kinder zeitgleich laufen die EZ paralell, so dass es nach 3 Jahren keine EZ mehr gäbe. Sie müssen darauf achten, dass für welches Kind sie EZ nehmen und das genau angeben. Ihr Mann und sie können für das gleiche Kind EZ melden. Bedenken Sie, dass sie sich bei der EZ für die ersten zwei Jahre festlegen sollten. Das hat den Vorteil, dass sie um das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG verlängern können. Legen Sie sich für weniger als 2 Jahre fest und möchten länger in EZ bleiben muss der AG zustimmen. Lehnt er ab müssen sie mind. 7 Wochen arbeiten um wieder in EZ gehen zu können. (In dem Fall würden sie die EZ regulär melden. 7 Wochen vor Antritt.) Während der EZ können sie TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten.

von Ani123 am 29.11.2022, 02:56



Antwort auf Beitrag von Ani123

Das wurde 2015 geändert

von misses-cat am 29.11.2022, 06:54



Antwort auf Beitrag von Ani123

Das mit der HH ist leider nicht so! Ich habe meine Zwillis im September 2020 entbunden. Wir haben das Ganze Szenario mit der KK durch. Keine Chance. Ob man eine bekommt oder nicht hängt sehr von der KK ab bei der man ist und die schauen mittlerweile sehr genau hin damit sie ja keinen Cent zu viel zahlen müssen. Ganz klare Aussage hat der Mann Elternzeit oder noch bezahlten Urlaub über besteht kein Anspruch da können sie so viele Atteste anschleppen wie sie wollen. Nach dem was bei mir vorgefallen ist war ich sogar Klinikchefsache. Der Klinikchef, sowie der Chef der Gyn und der Chef der Wochenstation haben versucht zu unterstützen. Keine Chance. Nur weil man Zwillinge bekommt besteht nicht automatisch ein Anspruch auf eine HH, nicht mal wenn die Mutter kurz nach Geburt fast dabei drauf geht! Ich spreche aus persönlicher Erfahrung habe das Ganze selbst durch exerziert. Ist nun knapp 2 Jahre her und ich werde es nie vergessen. Aber ich kann dir sagen wenn du einen Partner hast der für euch da ist, mit anpackt und ihr entspannt ohne Panik an das Ganze dran geht schafft ihr das!

von Pünktchen10 am 30.11.2022, 12:51



Antwort auf Beitrag von misses-cat

@misses-cat Ich glaube, es ist falsch verstanden worden. Für ein Kind kann 14 Monate Basis-EG bezogen werden. Max. 12 Monate können von einem Elternteil genommen werden. Mind. 2 Monate müssen von einem Elternteil genommen werden um EG beziehen zu können. Bei Zwillingen kann due KM max. 12 Monate Basis-EG für Kind A beziehen. Den 13. und 14. Lebensmonat (also 2 Monate) kann sie noch Basis-EG für Kind B beziehen. Somit bezieht dIe KM insgesamt 14 Monate Basis-EG, aufgeteilt auf beide Kinder. Zeitgleich bekommt sie, während sie EG bezieht, den Geschwisterbonus. Im Sommer 2020 klappte das mit der Haushaltshilfe für 4 Wochen ohne Probleme. Normale Geburt, keine Komplikationen. KV übernahm die Aufgabe als Haushaltshilfe. Schon während der komplikationslosen Schwangerschaft stimmte der Gynäkologe zu, dass er dafür ein Attest ausstellen wird. Gespräche mit der Krankenkasse wurden da auch schon geführt. Die Zustimmung erfolgte problemlos. Und dass der KV das übernimmt kam den entgegen. Ich habe dazu auch mal die Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Kinder und Jugend eingefügt. Ich kann mir vorstellen, dass Krankenkassen versuchen eine Haushaltshilfe abzulehnen. Vermutlich aus finanziellen Gründen. Im o. g. Fall hat der KV für die Zeit, wo er als Haushaltshilfe tätig war, keine EZ genommen. Diese hat er dann später genommen inkl. EG-Bezug. Und bevor es deswegen zu Missverständnissen kommt: EZ und EG sind zwei verschiedene Sachen. Um EG zu beziehen muss das Elternteil nicht im EZ sein. Umgekehrt muss das Elternteil während EZ kein EG beziehen.

von Ani123 am 25.02.2023, 18:44