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Zahlt das Amt das Landschulheim?

Zahlt das Amt das Landschulheim?

mamamanu

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Hallo, ich bin Elternbeirat in einer 4. Klasse und ein mehrtätiger Landschulheimaufenthalt steht an. Die Kosten sind recht gering (knapp Euro 80,00). Nun können wohl nicht alle Kinder mit, da es sich die Eltern aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Wenn die Eltern Hartz4-Leistungen erhalten, dann zahlt das Amt doch auch zusätzlich das Schullandheim, oder nicht? Oder wird das dann am Regelsatz wieder abgezogen. Fragen über Fragen. Danke für Eure Hilfe. Gruß Manu


littlediamond

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Antwort auf Beitrag von mamamanu

Hallo! In der Regel laeuft das ueber "Bildung und Teilhabe", sprich du kannst dir den entsprechenden Antrag runterladen. Ausfüllen und deine benötigten Nachweise mitschicken. Dies allerdings frühzeitig, da die Aemter noch recht lange Bearbeitungszeiten haben. Wird nicht abgezogen beim Regelsatz! Bildung und Teilhabe (NRW) dient dazu Mittagessen, Sportvereine, Klassenfahrten, Schulbedarf und Nachhilfe den sozialschwachen Familien/ Kindern möglich zu machen. LG littlediamond


Ellert

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Antwort auf Beitrag von littlediamond

Bei uns hat es einige Kinder die das auch weit über 400.- bezahlt bekamen neu whl auch incl Essen Allerdings müssen die Eltern sich da rechtzeitig drum kümmern und alle Unterlagen vorlegen ! dagmar


shinead

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Antwort auf Beitrag von mamamanu

Wenn man die entsprechenden Anträge stellt, wird es vom Amt bezahlt. Das war schon vor 30 Jahren so. Damals haben die Eltern die Anträge allerdings noch direkt von der Schule bekommen.


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von shinead

Alle Familien die Hartz 4 bekommen aber AUCH alle Familien die Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, bekommen die Klassenfahrt bezahlt. Den Vordruck bekommt man bei der jeweiligen stelle oder (bei uns) auch von der Schule, der wird dann von der schule ausgefüllt, dem amt eingereicht und das amt überweist es direkt zu schule.


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von mamamanu

Wer Hartz IV oder Wohngeld bekommt, kann das Bildungpaket in Anspruch nehmen und dann wird Schullandheim komplett bezahlt.In der Grundschule hatte unsere Lehrerin immer Vordrucke und brauchte nur ne Unterschrift und die BG Nummer und dann hab man selbst nichts mehr damit zu tun.Das Geld wird dann direkt an die Schule überwiesen. LG Chrissie


mirico11

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Ich nehme auch an, das dieser Ausflug nicht von heute auf morgen geplant wurde !? Was allerdings die Familie selbst bezahlen muss, sind Utensilien für diesen Ausflug wie Wanderschuhe, Schlafsack, genügend Kleidung......und auch das Taschengeld nicht vergessen :) Lg