kleinee_Fee
Huhu, kann mir jemand von euch evtl. bei einer Frage zum Steuerbescheid bzgl. des Elterngeldes helfen? Und zwar kam jetzt mein Steuerbescheid an und entweder bin ich zu doof den zu lesen oder die haben das vergessen oder es wird einfach nicht eingetragen, aber ich finde nirgens in deren Berechnung den Posten für das Elterngeld. Habt ihr schon euren Bescheid und könnt mir sagen wo ich da nachvollziehen kann, dass das Elterngeld mitberchnet wurde? Vielen Dank :)
Ich hab einen für 2015, da wird das Elterngeld in der Berechnung auch nicht aufgeführt. Das Elterngeld zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen, sondern wirkt sich nur auf den Prozentsatz aus, mit dem die Steuer berechnet wird. Da steht bei mir dann auch "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß Paragraph 32b EStG". In den Erläuterungen gibt es dann einen Absatz, in dem die Summe des berücksichtigten Elterngeldes auftaucht (es heißt dort "Leistungen nach Paragraph 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG"
Danke schön! Das hat mir sehr gut weiter geholfen ![]()
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder