Mitglied inaktiv
Hallo, ihr kennt euch da doch bestimmt aus? Habe bei ebay einen Buggy bestellt und als Rechnung kam ein selbstgebastelter DIN-A5-Zettel, wahrscheinlich mit Word gemacht, in Handschrift dann mein Name, Artikel und Preis reingekritzelt. Sieht total homemade aus, das könnte ich auch selbst basteln. Reicht das für die Garantie? Habe den VK kontaktet, der behauptet, die Rechnungsnummer, Datum und Firmenname reichen, es muss kein Firmenstempel oder Unterschrift drauf sein. Im Notfall könnte ich auch den Bankauszug als Zahlungsbeleg verwenden. Stimmt das? LG, Anne
Hi, als Nachweis für die Gewährleistung (ggü. dem Verkäufer) reicht jeder beliebige Beleg aus (kannst auch die Endseite der Auktion ausdrucken und den Zahlbeleg verwahren). Sollte der Händler jedoch insolvent werden, kannst du dich evtl. an den Hersteller wenden, dazu solltest du aber eine "ordentliche" Quittung haben (Datum, Kaufpreis, Gegenstand, Zahlung erhalten, Unterschrift). Wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, muss er seine Rechnungen nach bestimmten gesetzl. Anforderungen gestalten (Angaben zum Verkäufer, Steuernummer...) - aber das ist für dich für die GWL egal, interessiert eher die Wettbewerber und das Finanzamt. Gruß, speedy
ohne unterschrift und stempel ist sie nicht gültig
Hallo, das stimmt nicht ganz. Eine Rechnung muss nicht zwingend eine Unterschrift haben, denn sonst wäre bei mir im Geschäft nicht eine Rechnung gültig. Eine Rechnung muss Datum, Gegenstand und Preis enthalten, außerdem muss die MwSt. ausgewiesen sein. Es gibt bestimmte Umstände, unter denen keine MwSt. ausgewiesen sein muss, aber das kann ich dir jetzt leider nicht sagen, welche das sind. Wenn es ein Händler ist, muss er die MwSt. mit ausweisen. Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Liebe Grüße Sabine
aber eine ordentliche Rechnung beinhaltet üblicherweise eine fortlaufende Rechnungsnummer, ein Datum, eine Produktangabe mit Preis (netto und brutto), Name und Adresse des Rechnungsstellers sowie des Empfängers, die Unterschrift
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