sechsfachmama
das Urheberrecht gilt immer, egal ob da ein C oder sonstwas drauf ist. heißt das, ich müsste bei jedem Foto, welches ich mir irgendwoher runterlade, erst den Urheber fragen, ob ich das runterladen darf? Die Kinder brauchen Bilder für die Schule, man will sich mal ein paar hübsche Bilder als Bildschirmschoner laden usw. Wie ist das da?
Hallo, ja, theoretisch musst du für alles fragen. Liebe Grüße Sabine
Hi, das UrhG gilt für alle Werke, doch für die Nutzung gibt es gesetzl. Ausnahmen im UrhG: § 46 Abs. 1 für den Schul- und Unterrichtsgebrauch (dann allerdings keine Veröffentlichung der Shcülerwerke z.B. auf der Schulhomepage oder in der Tageszeitung!) § 53 Abs. 1 für die private Nutzung. Für die von dir genannten Zwecke musst du also nicht extra eine Erlaubnis des Urhebers einholen. Gruß, Speedy
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