Elternforum Sparen - Das liebe Geld

wer kennt sich rechtlich aus. Es geht um etwas gekauftes was zum Zeitpunkt

wer kennt sich rechtlich aus. Es geht um etwas gekauftes was zum Zeitpunkt

Mitglied inaktiv

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der Kaufvertrages nicht i.O. war. Wen darf ich pnnen? Larissa


DannaM

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Antwort auf diesen Beitrag

Wenn etwas einen Mangel hat muss man es sofort bemängeln sobald der Mangel bekannt\entdeckt wird. Das muss man beim Verkäufer machen. Dieser darf dann nach besser. Geld zurück gibt es erst wenn nach 2 oder 3 mal nicht der Mangel behoben ist.