Mitglied inaktiv
Nicht anders geht.geh ich arbeiten.wobei mein einkommen dann komplett angerechnet wird..das heißt die arbeitlose vonn ihm kann wegfallen..und das wäre von einem nettoeinkommen von ca.950 euro einzelhandel vollzeit auch nicht super.Und hier erst ab 3 jahren kindergarten gibt. Einer für 5 ortschaften.nee er soll schön brav arbeiten! Er muss ja auch privatkonkurs seine schulden abrackern!!!!
Hallo so ganz werd ich jetzt nicht schlau.... Es gibt Kiga erst ab 3 - o.k. aber wenn nur 1 von euch arbeiten geht (wer ist ja egal) ist der ja auch nicht früher notwendig. Gleichzeitig schreibst du er soll schön brav arbeiten.....Wenn er nix findet aber du - warum dann nicht du? Oder sieht es mit der Partnerschaft nicht so gut aus? Privatkonkurs Schulden??? Habt ihr Gütertrennung? Oder ist das der Grund, warum sich keiner ums arbeiten "reißt" bei euch??? viele Grüße
Wir sind nicht verheiratet.klar jeder hat auch sein eigenes konto. Und privatkonkurs geht er..hatte vor unserer beziehung schon diesbezüglich probleme. Und ja gütertrennung. Gebrauchtes auto hab ich bezahlt und die beiden kautionen von den wohnungen auch..und ja er kann nicht mit geld umgehen...und er will nen job der ihn spass macht...er hat seinen letzten job geliebt und ich glaub er trauert noch hinterher.
Hallo dann solltet ihr mal eine Beratungsstelle aufsuchen. Es scheint ja ein grundsätzliches Problem zu sein, nicht ein kurzfristiges.... viele Grüße
Belass es doch mal bitte bei einem Thread und mach nicht als einen Neuen auf - Dein Anliegen war doch immer das gleiche Thema oder nicht? Man blickt sehr schlecht durch, wenn man sich ersr alles zusammensuchen muss ... VG ohno
Ja danke du auch
...
Also 950 hättest du bei 34h ca. Bei 40h also hättest du mehr raus dank Mindestlohn. Ihm stünde dennoch Arbeitslosengeld zu, das hat ja nix mit dir zu tun (falls ich jetzt richtig folgen kann). Schwierig wurde bei fehlendem KiGa Platz dann er muss der Arbeitswelt ja zur Verfügung stehen.
Man hat doch aber nen Rechtsanspruch auf Kita-Platz.
Naja...wenn voll dann voll. Bin jetzt umgezogen und es gab keinen Platz für meine fast 5 Jährige. Kitawahl gar nicht möglich. Seit 5. geht sie nun endlich wieder in den KiGa und es ist zum Glück der Beste der Stadt geworden. Ist alles immer nicht so einfach.
Hallo Foxi, nein, man hat nur einen Rechtanspruch auf einen Krippenplatz, nicht auf einen Kindergarten- oder Hortplatz. Da gibt es in Deutschland viel zu wenige Plätze. Außerdem wohnt Vicky in Österreich und da kann die Rechtslage ganz anders sein. Viele Grüße Mehtab
Doch, Du hast in Deutschland bereits seit einigen Jahren einen Anspruch auf einen Platz für Kinder ab 3 Jahren. Der Rechtsanspruch für Kinder ab 1 Jahr ist nur viel neuer und dieser Platz darf auch bei einer Tagesmutter sein, der für ältere Kinder nicht. VG Petra
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