wollte auf eine verkaufsanzeige reagieren, da kann man ein preisangebot eingeben. und als ich dies tat, tauchte daneben der satz auf: Ihr Angebot ist verbindlich und gilt für 48 Stunden. Heißt das, wenn der Vk das Angebot akzeptiert, dass ich das dann kaufen muss? Ich bin nämlich seit Monaten einem Handybetrüger auf der Spur (Anzeige bei der Polizei bereits getätigt), der (vermutlich) gerade wieder munter mehrfach sein Handy "verkauft" - der Hintergrund in den Anzeigen ist identisch mit denen von "damals" teilweise. Läuft immer so, dass er das Handy per Versand verkaufen will und wenn man dann sagt, man kommt es abholen, dann ist er auf einmal nicht mehr zu sprechen ...
Antwort auf Beitrag von sechsfachmama
Ja, dann musst du es kaufen!
Antwort auf Beitrag von sechsfachmama
Du musst ja nicht auf Angebot klicken sondern kannst auch so schreiben
Antwort auf Beitrag von orry
diese angabe mit dem verbindlichen angebot ist neu? das kannte ich bisher noch nicht, drum war ich verwundert.
Antwort auf Beitrag von sechsfachmama
http://kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/antwort/angebotsverfahren Hab ich gestern auch nachgelesen... LG Marion
Antwort auf Beitrag von Methos
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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama
Man muss ja nix eingeben das ist eine neue funktion.
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