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Unsaubere Mieter

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Hallo! Meine Nachbarin hat in Ihrem Haus eine Wohnung vermietet (ausgerechnet an Rechtsanwälte *ohje*) Schon seit langem hat sie bemerkt, daß das Paar wohl nicht gerade einen Putzfimmel hat, eher im Gegenteil, praktisch nichts putzt. Jedenfalls, das was sie sehen kann, da sie ja nicht in die Wohnung geht. Zur Wohnung gehört auch eine große Dachterrasse, auf die meine Bekannte eigentlich auch nicht geht (ist vom gemeinsamen Hausflur aus zugänglich), aber heute war sie oben und hat mal nach den Fenstern gesehen und es hat sie fast der Schlag getroffen. Abgesehen davon, daß die Fenster total dreckig waren (sie wohnen seit 6 Jahren drin) waren auch die Rahmen innen total verdreckt. Die Mieter haben auch fast noch nie den Hausflur geputzt, obwohl meine Bekannte sie schon mehrmals darauf hingewiesen hat. Auch ich habe die beiden NOCH NIE putzenderweise irgendwie gesehen. Im Gegenteil, das sind ganz komische *jetztmaleinbißchenlästernmuß*. Sie gehen mitten in der Nacht aus dem Haus und kommen im Morgengrauen wieder (nicht daß Ihr jetzt denkt, ich liege da auf der Lauer, aber ich habe das Schlafzimmer halt so, daß ich das immer mitkriege, weil ich auch einen sehr leichten Schlaf habe. Das tut ja eigentlich auch ncihts zur Sache und geht mich auch nichts an, aber merkwürdig sind die schon. Jetzt sind das aber halt Rechtsanwälte (beide) und meine Nachbarin hat mir ihr Leid geklagt. Ich habe ihr versprochen, hier mal nachzufragen, ob man da irgendetwas machen kann, da meine Bekannte auch fürchtet, daß die die Wohnung verloddern lassen. Sie wollte evtl. einmal eine Begehung machen. Kann sie das? Und was kann sie sonst noch unternehmen. Kündigen will sie ihnen vorerst nicht. Weiß jemand Rat? LG Anja


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Nein, auch als Vermieterin hat sie keine Recht, die Wohnung zu betreten, da nützen auch Befürchtungen nichts... im Grunde kann sie gar nichts unternehmen - außer natürlich auf den Putzdienst hinweisen, wenn das so vereinbart ist, dass jeder mal den Hausflur putzt - aber was in der Wohnung los ist, das ist allein Mietersache, das sieht der Vermieter halt wirklich erst, wenn der Mieter auszieht, was ja auch die Begründung für Miekautionen ist, weil man eben vorher nicht weiss, wie hinterher die Wohnung aussieht. Auch eine Kündigung hat ohne triftigen Grund keine rechtliche Grundlage. LG Nini


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ich glaub, solange die miete gezahlt wird, hat sie da wohl nichst in der hand. als vermieter darf sie die wohnung ohne einlaß des mieters nicht betreten. ich glaub solchen mietern müßte sie ehr mal "von hinten" kommen. sie soll denen einfach mal zum nächsten anlaß eine putzfrau schenken, die sie z.b. schon für 2 stunden bezahlt hat. aber da fällt mir noch ein... gibt es nicht in den meisten mietverträgen, diese klausel mit dem renovieren? irgendwas von wegen wohnzimmer alle 4 jahre oder so? ist die frage, ob ein vermieter sowas kontrollieren darf.... lg caja


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Das mit den Renovierungszeiten ist rechtswidrig. Dana


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Hallo, meine Schwiegereltern haben in italien ein Fereinhaus, welche hauptsächlich von italienern gebucht wird, da war auch schon mal ein Anwaltsfamilie, die hat das haus hinterlassen wie einen Schweinestall. Ich find sowas eine obersch....... lg bea


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Das stimmt so nicht ganz. Die Vermieterin kann nach Ankündigung eine Wohnungsbegehung mit den Mietern vereinbaren. In angemessenen Abständen (ich glaube alle 2 Jahre???) müssen die Mieter dem zustimmen. Gegen nicht Putzen in der Wohnung wird sie allerdings wohl kaum was unternehmen können. Wie oft und wieviel der Mieter putzt ist seine Sache. Gruß Julia