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Überprüfung des Kindergeld Anspruches

Überprüfung des Kindergeld Anspruches

Bohne2015

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Hallo, ich hab mal eine Frage, wie oft bekommt ihr den Fragebogen zur Überprüfung den Kindergeld Anspruches? Ich hab zwei Kinder 3 und 1 Jahr alt und ich bekomme jedes Jahr solch einen Fragebogen und Bestätigung des Arbeitgebers von meinem Mann und mir (Hauptjob und Nebenjob). Es ändert sich ja nichts. Ist das normal?


QueenMum

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Antwort auf Beitrag von Bohne2015

Noch nie ! Wofür auch ? Solange das Kind bei euch lebt seit Ihr Kindergeldberechtigt. Und was hat der Arbeitgeber damit zu tun ? Verstehe ich nicht so ganz.


Bohne2015

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Antwort auf Beitrag von QueenMum

Ja ich versteh es auch nicht. Unsere Kinder leben bei uns und wir leben in Deutschland. Mein Mann arbeitet in Deutschland. Ich hab zwar vor der Großen in Österreich gearbeitet, bin da aber seit dem in Elternzeit und bekomme auch von Österreich kein Geld. Und arbeite jetzt nur auf 400€ Basis in Deutschland. Versteh denn Sinn nicht es bekommt doch jeder Kindergeld. Sind jedes mal 4 Seiten und die Arbeitsbescheinigungen von 3 Arbeitgeber.


Hannah80

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Antwort auf Beitrag von Bohne2015

Ich muss das auch jedes Jahr machen......bin aber selber Grenzgängerin und da prüft das Amt die Zuständigkeiten. Also ob Deutschland Kindergeld zahlen muss oder die Schweiz. Auch hier muss ich die AGbescheingung des Papas abgeben obwohl das Kind bei mir lebt.


CarWi

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Antwort auf Beitrag von Hannah80

Hallo, Mein Mann ist auch Grenzgänger und wir werden jährlich abgefragt. Es nervt, muss aber sein. Lg carmen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Bohne2015

Hab ich auch noch nie bekommen. LG Lilly


Hailie

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Antwort auf Beitrag von Bohne2015

Das haben wir auch noch nie bekommen. Wäre aber ganz interessant wieso einige es müssen und andere nicht?!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Hailie

wenn da schonmal fremde Löhne flossen dagmar


Jette87

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Antwort auf Beitrag von Bohne2015

Erst als die Kinder so um die 18 waren. Wir mußten dann Bescheinigungen der Schule beifügen. Sie wollen ja sehen, ob die Kinder weiter zur Schule gehen oder schon selber Geld verdienen.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Bohne2015

Huhu! Hast du denn noch deine Stelle in Österreich? Auslandsberührung bzw. die Überprüfung kann tatsächlich jahrelang danach noch erfolgen... Lg


Bohne2015

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Ja ich bin da noch angestellt, aber seit die Große auf der Welt ist arbeite ich dort nicht weil ich noch Karenzurlaub (Elternzeit) hab. Wahrscheinlich noch bis die kleine in Kiga kommt. Und ich bekomme kein Geld aus Österreich, weil mein Mann in Deutschland arbeitet und dann Deutschland zuständig ist.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Bohne2015

Dann besteht trotzdem noch die Auslandsberührung...Das ist erstmal unabhängig davon, ob du dort Leistungen bekommst! Das wird ja eben mit dem jährlichen Schreiben geprüft. Lg


Späti79

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Antwort auf Beitrag von Bohne2015

Als mein Ältester 18 wurde, bekam ich das Schreiben. Sonst nie