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schon gewusst? Gesetz betr. Mithilfe der Kinder in HH und Geschäft

schon gewusst? Gesetz betr. Mithilfe der Kinder in HH und Geschäft

sechsfachmama

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§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

meine Erziehung - da rede ich mit ! vom BMJ wird imemr wieder gerne von meinen Kindern in DIE Ecke gepfeffert wenn ich mich darauf berufe *ggg*


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Ellert

meine kinder machen schon was im hh, aber grad wenn man dann 18 ist ... öhöm. (ich kann im fernsehen gucken was ich will, wann ich will, wie lange ich will ...)


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Maike kocht ab und zu, was sie aber super macht ist sich um Ellert kümmern, auch mal zwei Tage oder so alleine wenn was anliegt das ist mehr wert als Wäschemachen etc Die Große dagegen war der Ansicht dies ist ein Hotel all inc... die Einstellung entwickelt die Kleine gerade auch dagmar


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Wo kann man das nachlesen, das muss ich haben Silvia


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

http://www.bmj.de/DE/Service/Broschueren/_node.html?gtp=4251352_list%253D4 unten irgendwo, leider nur noch als Download...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

http://www.bmj.de/SharedDocs/Bilder/DE/Broschuerentitel/Meine_Erziehung_da_rede_ich_mit_jpg.jpg?__blob=poster&v=6