sechsfachmama
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
meine Erziehung - da rede ich mit ! vom BMJ wird imemr wieder gerne von meinen Kindern in DIE Ecke gepfeffert wenn ich mich darauf berufe *ggg*
meine kinder machen schon was im hh, aber grad wenn man dann 18 ist ... öhöm. (ich kann im fernsehen gucken was ich will, wann ich will, wie lange ich will ...)
Maike kocht ab und zu, was sie aber super macht ist sich um Ellert kümmern, auch mal zwei Tage oder so alleine wenn was anliegt das ist mehr wert als Wäschemachen etc Die Große dagegen war der Ansicht dies ist ein Hotel all inc... die Einstellung entwickelt die Kleine gerade auch dagmar
Wo kann man das nachlesen, das muss ich haben
Silvia
http://www.bmj.de/DE/Service/Broschueren/_node.html?gtp=4251352_list%253D4 unten irgendwo, leider nur noch als Download...
http://www.bmj.de/SharedDocs/Bilder/DE/Broschuerentitel/Meine_Erziehung_da_rede_ich_mit_jpg.jpg?__blob=poster&v=6
Die letzten 10 Beiträge
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!
- juchu, wir bekommen über 700 € Rückzahlung bei der Gas-Abrechnugn