Bambie
Hallo, hab für meinen Sohnemann im September Turnschuhe gekauft. Nach nur sechs Wochen lassen sich nun zwei der Klettverschlüsse nicht mehr schließen. Leider habe ich den Kassenbon nicht mehr, hatte aber mit EC-Karte bezahlt. Reicht ein Ausdruck vom Online-Banking auch für eine Reklamation? Geht immerhin um 40€. Vielen Dank!
Hi, wenn aus dem Buchungstext das Unternehmen und die Bon-Nr. hervorgeht, dann ist das als Nachweis gültig. Musst aber u.U. darauf bestehen... Gruß, Speedy
Hallo, also Unternehmen steht drauf und zwei Verwendungszwecke, darunter ne ellenlange Nummer (Bonnummer?). Ich probiers am WE einfach. Danke! Gruß Bambie
ja der ist ausreichend.
Die letzten 10 Beiträge
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell