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Muess zur Lohnsteuer. Gibt es da Fristen bis wann die das bearbeitet haben sollt

Muess zur Lohnsteuer. Gibt es da Fristen bis wann die das bearbeitet haben sollt

kababaer

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Sollten ?? Wenn ja wo kann man das nachlesen ?? Lg kaba


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von kababaer

Wenn du verpflichtet bist, eine zu machen, zB bei Steuerklasse 5, wenn du Mutterschutzgeld,oder andere Lohnersatzleistungen bekommen hast, war die Frist der 31.5 Wenn ein Steuerberater die Macht, hat der eine andere Frist.


shinead

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Antwort auf Beitrag von kababaer

Meinst Du Fristen, bis wann das Finanzamt die Einkommensteuer bearbeitet haben muss? Die gibt es nicht. Es gibt lediglich die Fristen für die Steuerpflichtigen: 31.05. des Folgejahres für Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind. 31.12. des Folgejahres für Steuerpflichte, die einen Berater für die Erstellung beauftragen. 4 Jahre nach dem Veranlagungszeitraum für freiwillige Steuerklärungen.


speedy

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Antwort auf Beitrag von kababaer

Hi, es gibt keine feste Frist, innerhalb derer das FA die Steuererklärung bearbeiten muss. Regelfall sollten so 6-8 Wochen sein, nach 3 Monaten würde ich mal freundlich nachfragen. Passiert dann immer noch nichts, kannst du nach 6 Monaten Untätigkeitsbeschwerde nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO einlegen, dann geht es idR innerhalb von Tagen. Gruß, Speedy