kababaer
Sollten ?? Wenn ja wo kann man das nachlesen ?? Lg kaba
Wenn du verpflichtet bist, eine zu machen, zB bei Steuerklasse 5, wenn du Mutterschutzgeld,oder andere Lohnersatzleistungen bekommen hast, war die Frist der 31.5 Wenn ein Steuerberater die Macht, hat der eine andere Frist.
Meinst Du Fristen, bis wann das Finanzamt die Einkommensteuer bearbeitet haben muss? Die gibt es nicht. Es gibt lediglich die Fristen für die Steuerpflichtigen: 31.05. des Folgejahres für Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind. 31.12. des Folgejahres für Steuerpflichte, die einen Berater für die Erstellung beauftragen. 4 Jahre nach dem Veranlagungszeitraum für freiwillige Steuerklärungen.
Hi, es gibt keine feste Frist, innerhalb derer das FA die Steuererklärung bearbeiten muss. Regelfall sollten so 6-8 Wochen sein, nach 3 Monaten würde ich mal freundlich nachfragen. Passiert dann immer noch nichts, kannst du nach 6 Monaten Untätigkeitsbeschwerde nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO einlegen, dann geht es idR innerhalb von Tagen. Gruß, Speedy
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