Spirelli87
Ich habe letztens diese Passage gelesen und frage mich nun, ob ich das später auch beantragen kann?! Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige familienfördernde Leistung. Die Einkommensgrenzen für Alleinerziehende und Paare liegen bei 14.100 und 17.100 Euro. Bei Übersteigen dieser Grenzen verringert sich das Landeserziehungsgeld sukzessive. Für Geburten ab 01.01.2015 wird die Leistung ab dem 3. Kind einkommensunabhängig gewährt. http://www.familie.sachsen.de/22727.html Wir haben 3 Kinder (2010, 2012 und 2015 geboren) und im Normalfall bekommen wir kein Landeserziehungsgeld, da mein Mann zu viel verdient. Auch jetzt beim 3. Kind bleibe ich wieder reichlich 2 Jahre zu Hause. Kennt sich jemand aus?
Ich kenne mich da zwar nicht wirklich aus, lese es aber so. Jetzt, bei deinem dritten Kind, welches nach dem 1.1.15 geboren wurde kannst du es einkommensunabhängig beantragen. Mach das. Mehr als nein sagen können die nicht.
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