eule11
Hallo, kann mich evtl jemand aufklären? Ich scheine irgendwie auf dem Schlauch zu stehen. Ich habe mir einen Kinderzuschlagrechner und einen Elterngeldrechner herausgesucht um zu schauen was wir dann zur Verfügung haben könnten. 1.) Beim Kinderzuschlag musste ich mein Einkommen angeben. Das wäre dann ja das Elterngeld - soweit richtig ja? 2.) Beim Elterngeld muss ich mein Gehalt der letzten 12 Monate eingeben. Soweit klar. Aber ich muss auch eingeben ob ich während der Elternzeit ein "Erwerbseinkommen" haben werde. Dazu zählt dann ja nicht der Kinderzuschlag - auch richtig oder? Kinderzuschlag wird also nicht beim Elterngeld angerechnet? Danke an alle im voraus!
Beim Kinderzuschlag müssen wir die letzten 6 Monate angeben. Fällt das EG da rein dann gibt man das an. Kinderzuschlag wird beim EG nicht angerechnet, aber EG beim Kinderzuschlag.
Danke, dann habe ich es also doch richtig verstanden. Ich habe mich irgendwie selber verunsichert gehabt
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