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KfZ-Versicherung - Will nach 7 Jahren wieder ein Auto versichern

KfZ-Versicherung - Will nach 7 Jahren wieder ein Auto versichern

Herbstsonne30

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Ich habe mein Auto 02/2009 verkauft. War in der Haftpflicht zuletzt in SF-Klasse 7 / 50 %. Mein Mann hat noch ein Auto über sich versichert, dort bin ich mit als Fahrer eingetragen ("Ehegatte"). Mit welcher SF-Klasse würde ich einsteigen, wenn ich mir jetzt wieder ein Auto kaufen und über meinen Namen versichern würde? Als Zweitwagen beim Mann scheidet übrigens aus (möchte ich nicht). Kennt sich jemand aus?


omagina

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

im normalfall steigst du da wieder ein wo du mal warst....war hier zumindestens so....und ich hab sogar meine versicherung dann auf tochter übertragen...aber das sagt dir ganz sicher die autoversicherung bei der du dein auto anmelden möchtest..lg


oma

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Ich bin jetzt ein paar Jahre raus aus dem Beruf, es kann sich also einiges geändert haben. Damals war es so geregelt: Der Schadenfreiheitsrabatt war nach 7 Jahren verfallen, egal, in welcher Schadenfreiheitsklasse man war. Aus diesem Grund sind in ruhenden Verträgen oft Mopeds versichert, die gar nicht gefahren werden, den SFR aber sichern. Ansonsten fing man wieder mit SF1/2 an, was damals 120% waren. Vielleicht hilft dir aber noch ein kleiner Trick: Schau bitte in deinen Unterlagen nach, wann genau der Vertrag aufgehoben wurde. Wenn die 7 Jahre in 2016 erreicht wurden, kann man (konnte man zumindest früher) die Versicherung bitten, den TECHNISCHEN Versicherungsbeginn soweit vorzuverlegen, dass er vor dem Ablauf der 7-Jährigen Ruhezeit lag. Dadurch musst du natürlich auch für Wochen/Monate Versicherungsbeiträge zahlen, in denen du gar kein Auto hattest. Kann man dann durchrechnen, ob es sich lohnt. Natürlich nicht nur für dieses Jahr rechnen, man profitiert ja auch in den nächsten Jahren davon! Und auf jeden Fall den Vertrag spätestens auf den 1.7. datieren lassen, damit du im nächsten Jahr runtergestuft wirst, weil der Vertrag dafür immer ein halbes Jahr unfallfrei bestanden haben muss. Wenn du keine Unterlagen mehr hast, ruf die letzte Gesellschaft an, bei der du versichert warst. Die müssten das noch sagen können. Ob es die o.a. Möglichkeit noch gibt bzw. bei welchen Gesellschaften, weiß ich natürlich nicht. Einfach bei mehreren Versicherern nachfragen. Viel Glück!


speedy

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Der Schadensfreiheitrabatt verfällt genau nach 7 Jahren. Innerhalb der 7 Jahre "lebt" dein alter Rabatt wieder auf, sonst fängst du ganz neu an. Der Tipp von Oma dazu ist genau richtig! Gruß, Speedy


Knubbelchen1983

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Antwort auf Beitrag von speedy

Ich komme auch aus dem Bereich :) Viele Gesellschaften haben das mit den 7 Jahren aus den Bedingungen genommen. Also oftmals kein Verfall mehr. VG