MamaFlix
Hallo, unser im November 2012 gekaufter Kaffeeautomat hat nun schon zum 4.!!!! Mal die gleiche Fehlermeldung. Bisher haben wir ihn problemlos eingeschickt und wieder zurückbekommen aber nach wenigen Monaten wieder das gleiche. Ich mag nun nicht mehr. Kann man soein Gerät ganz zurückbringen und das Geld zurückverlangen, zumindest einen Teil ???? Weiß das jemand ? Ich will ihn nicht schon wieder reparieren lassen......ich will ihn ganz loswerden. Nach der Reperatur mit guten Gewissen verkaufen kann ich ihn auch nicht. VG
ja ab der 3. reparatur.
Nein, es sei denn, die Garantiebedingungen sehen das ausdrücklich so vor. Anders ist es in der Gewährleistungszeit (24 Monate ab Kauf) - da reichen 2 erfolglose Reparaturversuche und danach hat der Kunde den Anspruch auf Wandlung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Unterschied liegt darin, dass die GWL gesetzlich so vorgeschrieben ist (§ 433 ff. BGB) und die Garantie eine freiwillige, darüber hinausgehende Leistung des Herstellers ist. Daher kann der Hersteller die Bedingungen für die Garantiezeit auch einseitig festlegen, während sie in der GWL-Zeit gesetzlich vorgegeben sind. Gruß, Speedy
Hallo Speedy, der Kaffeeautomat wurde im November 2012 gekauft. Die Gewährleistungszeit läuft noch. Viele Grüße Mehtab
....dann sollte das eigentlich problemlos gehen, da es bereits mehr als 2 Reparaturversuche aus demselben Grund gab. Gruß, Speedy
erhebliche mängel vorliegen und die ware schon 3 mal repariert wurde ! mir ging es mit einem toaster so. 2 x repariert, ersatzgerät war auch müll.... dann gabs geld zurück und das innerhalb der Garantiezeit.
Ich glaube auch, dass man nach einer gewissen Anzahl von Reperaturen, das Geräte zurückgegeben werden kann, wenn es aus dem gleichen Grund eingeschickt wurde...
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