Mitglied inaktiv
Hallo alle zusammen . Ich arbeite bei der Deutschen Post , kann meine Tätigkeit aber aus gesundheitlichen Gründen nach der Elternzeit nicht mehr ausüben. Weiß jemand von euch ob man auch vor Ende der Elternzeit ausscheiden kann. Und wie ist das mit der Abfindung kann ich da eine klare Forderung stellen. Vielleicht ist ja eine von euch bei der Post gewesen. Mailt mich einfach an. Für eure Antworten danke ich euch jetzt schon . Lg Tanja
Hast du keinen Anspruch auf VAP/Betriebsrente?Ich würde ohne Gewerkschaft da gar nichts machen, denn die würden dich mit einen Kleckerlesbetrag abspeisen. lg anja
Die letzten 10 Beiträge
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!