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Kann ich vor Ablauf der Elternzeit aus meinem ...

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Mitglied inaktiv

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Hallo alle zusammen . Ich arbeite bei der Deutschen Post , kann meine Tätigkeit aber aus gesundheitlichen Gründen nach der Elternzeit nicht mehr ausüben. Weiß jemand von euch ob man auch vor Ende der Elternzeit ausscheiden kann. Und wie ist das mit der Abfindung kann ich da eine klare Forderung stellen. Vielleicht ist ja eine von euch bei der Post gewesen. Mailt mich einfach an. Für eure Antworten danke ich euch jetzt schon . Lg Tanja


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Hast du keinen Anspruch auf VAP/Betriebsrente?Ich würde ohne Gewerkschaft da gar nichts machen, denn die würden dich mit einen Kleckerlesbetrag abspeisen. lg anja