Mitglied inaktiv
Hallo, brauche schnell Hilfe. Meine Schwester bezieht ALGII, geht aber Teilzeit arbeiten. Jetzt erhielt sie vom AG eine einmalige Jubiläumsgratifikation in Höhe von knapp 1500 Euro. Die Summe berechnet sich anhand der Betriebszugehörigkeitsjahre. Sie bekommt seit 2 Jahren ALG II. Jetzt möchte sie drindend wissen, ob das Geld nun angerechnet werden muß oder ob sie es behalten darf? Ich hoffe, mir kann wer helfen und meine Frage beantworten. Denn ich kenn mich da überhaupt net aus. LG TAnja
Ich denke mir, das es angerechnet wird.
Ich hatte nie Harz 4,aber ich weiss von Bekanten,das jeder Zugewinn Angerechnet wird.Sie wird so lange Gekürzt bis das Geld aufgebraucht ist...Auch Erbe oder Geld geschenke muss mann offen legen,bzw.dem Amt Mitteilen..Sie Arbeitet doch Teilzeit und Bekommt trotzdem Harz4????
Hallo nochmals, frag mal hier nach http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp die wissen es bestimmt genauer. lg
Hallo das wird sicherlich angerechnet werden. Aber die teilen es glaube ich auf 12 Monate auf, so das monatlich nur ein Teil angerechnet wird. Jedenfalls war das bei meinen Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung vor zwei Jahren so. Lg Kathrin
damit dieses Geld ihr als Einkommen angerechnet wird. Es kann deswegen sogar sein, damit sie somit nochmal einen Antrag auf Hartz4 stellen muss.
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