Hallo, wer kann mir da evtl. helfen. Mein Mann hat einen Firmenwagen erhalten. Dieser wird mit der 1% Regelung versteuert. Des weitern steht auf dem Lohnzettel noch Fahrgeld Wohnung-Arbeitsstelle pvst. und Fahrgeld Wohnung-Arbeitsstelle pfl.. Darauf wurden ja auch Steuer bezahlt, wenn ich das auf dem Lohnzettel richtig raus lese. Können wir die Fahrt zur Arbeit bei der Steuererklärung mit absetzen? Vielen Dank für Eure Hilfe. LG Sibs
Antwort auf Beitrag von sibs1
Ja, Ihr könnt die Fahrten angeben. Silvia
Antwort auf Beitrag von Silvia3
Vielen Dank. Dann kann ich ja mit der Lohnsteuererklärung anfangen. LG Sibs
Antwort auf Beitrag von sibs1
Hallo, auf der Lohnsteuerbescheinigung 2015 steht bei "18. pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte" ein Betrag drin. Deshalb werde ich nicht so richtig schlau. Einmal finde ich, dass die Fahrt zur Arbeit mit angegeben werden kann und ein anderes Mal finde ich, wenn es pauschalversteuert wird, dass ich es nicht mit angeben kann. LG Sibs
Antwort auf Beitrag von sibs1
Ich versteuere meinen Firmenwagen auch mit 1% und mache in meiner Steuererklärung selbstverständlich die Entfernungspauschale geltend. Durch den PKW hat dein Mann einen Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern, die ihren Fahrtweg bezahlen müssen. Um alle Angestellten gleichzustellen, werden die Fahrten zur Arbeit besteuert. Im Gegenzug darf dein Mann mit seinem Dienstwagen dann aber natürlich die Entfernungspauschale geltend machen.
Antwort auf Beitrag von sibs1
Hi, es gibt seit einigen Jahren verschiedene Wahlmöglichkeiten zur Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Wenn bei deinem Mann die pauschale Versteuerung gewählt wurde, dann kann er eben keine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr zusätzlich steuerlich geltend machen. Das geht nur, wenn individuell versteuert wurde. Wenn du also unter Punkt 18. einen Eintrag hast, dann kannst du nicht noch zusätzlich Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geltend machen! s. auch hier unter Punkt 4.: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Entfernungspauschale/default.php?f=LfSt&d=x Gruß, Speedy
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