Carmar
Ich möchte zum einen wissen, ob diese Beträge noch aktuell sind und zum anderen, ob der genannte Freibetrag pro erbberechtigter Person zu sehen ist oder als Gesamtbetrag. Übersicht der Freibeträge (§ 16 ErbStG) Bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gelten unterschiedlich hohe Freibeträge. Die Freibeträge richten sich nach dem persönlichen Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe (bzw. Schenker und Beschenkten). Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten folgende Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder und für Enkelkinder, wenn dessen erbberechtigte Elternteile bereits verstorben sind 200.000 Euro für die übrigen Enkelkinder 100.000 Euro für die übrigen Personen der Steuerklasse I 20.000 Euro für Personen der Steuerklasse II oder III Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus?
Ist aktuell. Gilt pro Person
Alle 10 Jahre hat man den Freibetrag übrigens
Vielen Dank
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