Hallo und guten Morgen! Hier im Forum habe ich einmal gelesen, dass, wenn während der ersten Elternzeit das zweite Kind kommt, das Elterngeld wieder von den Einkünften der 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes berechnet wird ... Stimmt das? Oder hab ich mich da verlesen? Vielen Dank für Eure Antwort!!
Antwort auf Beitrag von Engal81
Fast richtig - es gilt nur nicht die Elternzeit, sondern der reguläre Elterngeld-Bezug, d.h. die ersten 12 Lebensmonate des Kindes. Wenn also z.B. Kind 2 16 Monate nach Kind 1 geboren wird, dann gilt: - 12 Monate Einkommen vor dem MuSchu von Kind 2, also im Idealfall Monat 14 und 15 nach Kind 1 sind im MuSchu-Zeitraum für Kind 2 und zählen daher nicht. - Bleibt also theoretisch das Einkommen von Lebensmonat 2-13 von Kind 1 zur Berechnung. Dort wurde aber von 2-12 Elterngeld bezogen (splitten auf 24 Monate zählt nicht mit!), so dass faktisch nur noch das Einkommen aus Monat 13 und dann für die restlichen 11 Monate aus dem Zeitraum vor dem MuSchu von Kind 1 genommen wird. Diese Variante trifft somit nur Familien, wo die Kinder sehr schnell aufeinander folgen. Gruß, Speedy
Antwort auf Beitrag von speedy
Vielen lieben Dank!!!!! ![]()
Die letzten 10 Beiträge
- Gibt es die Möglichkeit, bei Vinted Gutscheine zu kaufen?
- Bahnfahrer zur Arbeit vor ?
- Werbeangebote
- Sollte man Schwangerschaftsprodukte bei nur einer Marke kaufen oder lieber mischen?
- Energiekosten sparen
- Nochmal zur Suppe
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?