Alina0908
Hallo, mir wurde bei meinem 1. Kind erklärt dass ich 3 Jahre Elternzeit nehmen soll nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten kann und wenn ich in diesen 3 Jahren erneut schwanger werde richtet sich mein Elterngeld bei Kind 2 nach dem Verdienst vor Kind1. Stimmt das ?
Nein - ganz klar nein. Richtet sich nach den 12 Monaten vor Geburt des Kindes
Nein. Die Länge der EZ spielt keine Rolle bei der Berechnung des neuen Elterngeld. Es gilt auch dann das Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt. Lediglich dir Monate mit mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und längstens bis zu 14 Monate EG.
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