Mama317418
Ich habe nach der Geburt meines Sohnes (April 2018) 6 Monate Elternzeit bei beantragt. Für diesen Zeitraum habe,ich ebenfalls Elterngeld beantragt. Nun stellt es sich so dar, dass ich gerne meine Elternzeit bis August 2019 verlängern möchte. Habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber Anspruch auf die Verlängerung? Welche Fristen sind zu wahren? Kann ich nachträglich nochmal Elterngeld für die noch nicht beantragten Monate (7-12 ) beantragen?
Nein, es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung nach 6 Monaten. Man muss sich mit dem ersten Antrag für die ersten 2 Jahre festlegen. Das geht jetzt nur noch mit dem Einverständnis des Arbeitgebers. Ich würde es schnellstmöglich klären, weiß nicht, ob da die Frist mit 7 Wochen auch greift.
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