Gerald von Riva
Hallo, ich habe am 22.12 mein Elterngeld für den ersten Partnermonat (17.12 -16.01) bekommen. Muß ich dies jetzt 2014 oder 2015 oder anteilig versteuern? Anscheinend gibt es ja eine 10 Tagesregel für den Jahreswechsel. Was würde Steuerlich für mich mehr Sinn machen? Kann mir da jemand einen Tipp geben? Vielen Dank. Grüße
Hi, du bekommst eine Bestätigung über den Zufluss der Leistungen je Kalenderjahr. Die reichst du mit beim FA ein und musst den Zufluss auch genau so angeben, wie dort bescheinigt. Ich nehme an, das Zuflussprinzip gilt auch hier, so dass es in dem Jahr steuerlich relevant wird, in dem du es erhalten hast. Gruß, Speedy
Genauso hab ich's auch gemacht (2012/2013) Ich habe die Beträge welche ich in 2012 erhalten habe in die entspr. Steuererklärung eingegeben und dann in der 2013er die restlichen Monate. Hat geklappt und wurde icht beanstandet. Habe in beiden Fällen eine Kopie des Auszahlungsteils aus den Elterngeldbescheid beigefügt. LG Boots
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