Mitglied inaktiv
moin, ich haben am 06.02. einen nichtbezahlten Artikel gemeldet.Was passiert denn nun,es tut sich gar nichts,das Häckchen zeigt an "noch offen". Kennt sich einer aus? L.G.
hat der verkäufer reagiert? man kann nach 10 tagen einen antrag auf käuferschutz stellen ich schreibe den Verkäufer meist nochmal an und sage ihm , dass ich die polizei und meinen anwalt einschalte... kommt daraufhin auch keine reaktion dann tue ich das auch. bei dem käuferschutz bekommst du allerdings nur einen teil des kaufpreises zurück ab einem wert von 25,- tritt dieser aber erst in kraft
ich habe sie schon 3x angeschrieben,es ist ein neu angemeldetes Mitglied.Es geht um 5,00 echt lächerlich.Ich wollte den Artikel wieder neu einstellen. L.G.
dachte du seist der käufer. als verkäufer kannst du nach 10 Tagen die unstimmigkeit beilegen und entsprechendes ankreuzen dass ihr euch geeinigt habt oder ob du das nun abschließen willst und das mitglied wird dann verwarnt... dann kannst du den artikel auch wieder neu einstellen und dir wird die verkaufsprovision erstattet
bin eben auf der Seite gewesen,es läßt sich nicht anderes anklicken,ich habe mich mit dem Käufer ja nicht geeinigt,aber ich kann nichts anderes anklicken.
Das geht auch erst nach 10 Tagen! Da heute der 13. ist, sind bei Dir erst 7 Tage rum! Schreib Deiner Käuferin noch mal ne Mail dass Du sie verwarnen lässt wenn sie sich nicht meldet udn setz ihr ne Frist bis zum 16.. Meldet sie sich bis dahin nicht kannst Du bei Ebay schließen, kriegst Deine Provision gutgeschrieben (aber nicht die Einstellgebühr, dafür musst Du erneut einstellen, das wird dann verrechnet) und sie wird verwarnt, nach 3 Verwarnungen ist sie draußen. Liebe Grüße, Amy
das geht erst später nach einer gewissen zeit... sind denn schon 10 tage vergangen seit dus gemeldet hast? solange musst glaube warten.
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Also...nicht 10 Tage sondern 7 Tage nachdem du einen streitfall gemeldet hast, kannst du diesen beilegen.... Aber achtung es sind genau 168 Stunden, bis der zweite Schritt möglich ist.... 10 Tage stimmt nicht....! Hast du also am 06. februar abends den Streitfall eröffnet, kannst du ihn auch erst heute abend um die selbe uhrzeit beilegen... immer mal auf die Hilfeseiten von ebay schauen ;o)
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