TanteKitty
Guten Abend, ich hoffe, hier kennt sich jemand mit der Berechnung des Elterngeldes aus. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Mitte Januar und bekomme bis dahin Elterngeld. Nun bin ich erneut schwanger. Der Entbindungstermin ist Ende Mai. Im Anschluss an die Elternzeit werde ich direkt ins Beschäftigungsverbot gehen. Wird das Elterngeld für die nächste Elternzeit aus dem Einkommen der letzten zwölf Monate berechnet (also mit Elterngeld vom ersten Kind) oder aus den letzten zwölf Gehältern (Beschäftigungsverbot von der ersten und der zweiten Schwangerschaft ohne das erste Elterngeld)? Vielen Dank schon mal für eure Antworten! Liebe Grüße
Schau doch mal ins Expertenforum für Recht. Da gibt es die Frage drei Mal täglich ;) LG Lilly
Darauf hätte ich auch kommen können... Danke!!!
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