Mitglied inaktiv
hallo.... das mit dem mutterschaftsgeld stimmt so nicht ganz was gepostet wurde.... das erziehungsgeld wird auch gezahlt wenn du mutterschaftsgeld beziehst...es teht dir ab dem tag der geburt zu.... es wird komplett ab dem monat der geburt nachgezahlt,auch für den zeitraum des mutterschutzes nach dergeburt !!!!!! liebe grüße silvia... achso du kannst den antrag auch ohne verdienstbescheinung schonmal einreichen und die denn nachschicken..um so schneller ist dein antrag zumindest in bearbetung
Habe den Antrag hier gerade liegen. Es steht dir ab Zeitpunkt der Geburt zu. Weiter steht hier: Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen nach dienstrechtlichen Vorschriften sind bis zu 10,- Euro tgl. auf das Erziehungsgeld anzurechen, beim Budget bis zu 13,- Euro tgl. Also gehen wir mal davon aus, daß wir nicht viel Erziehungsgeld in den ersten 8 Wochen bekommen, da das Mutterschaftsgeld ja wahrscheinlich höher ist. Ich würde es trotzdem sofort beantragen. Rückwirkung des Antrags 6 Monate.
pralinchenx hat es ja nun richtig gestellt. Ist manchmal schlimm, wenn man selber genau weiß, wie es lang läuft und es dann anderen erklären soll. Also So mit der Anrechnung das ist richtig. Ich habe eben gemeint, das der Betrag gegen gerechnet wird und meist bei Berufstätigkeit, das Mutterschaftsgeld den Erziehungsgeldanspruch übersteigt. LG Doreen
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