Elternforum Schwanger - wer noch?

Wer o. wie bezahlt/berechnet sich mein Gehalt VOR der Entbindung?

Wer o. wie bezahlt/berechnet sich mein Gehalt VOR der Entbindung?

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Hallo, ich gehe am 2.12. in Mutterschutz. Wer bezahlt mein Gehalt bzw. wieviel bekomme ich? Bekomme ich überhaupt Gehalt? Vor allem, ich bin 400.- Euro Kraft, d.h. ich werde nach geleisteten Stunden bezahlt. Also mal sind es mtl. 40 Std., mal nur 30. Wie rechnet sich das? Melli


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Ich weiss es auch nicht, aber ich würde einfach mal bei deiner Krankenkasse anrufen. Die können dir näheres sagen.


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Wenn Du selbst krankenversichert bist, bekommst Du dann ja Mutterschaftsgeld. Guck mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm


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Ich bin im Minijobverhältnis, da bin ich nicht selber versichert, ich bin über meinen Mann familienversichert. Ich habe mich bei "Mutterschaftsgeld.de" infomiert, aber ich steige leider nicht so durch. Verstanden habe ich es so, dass ich nach der Entbindung eine Zahlung von max. 210 Euro bekomme. Vorher nichts und sonst weiter auch nichts. Erst dann eben ab der 8. Woche das Elterngeld oder? melli


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So weit ich weiß, bekommst Du dann kein Mutterschaftsgeld (eben weil Du bei Deinem Mann mitversichert bist). Das Elterngeld wird in dem Fall aber ab Geburt gezahlt. Mehr weiß kann ich Dir dazu leider auch nicht schreiben.


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Hallo, als 400 € Kraft kriegst Du kein Mutterscahftasgeld, sondern nur ne Einmalzahlung von 210 € (s. www.bundesversicherungsamt.de), die Du da beantragen musst. Ansonsten nix. Nach der Entbindung bekommst Du die 300 € Elterngeld. Gruß M.


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Hallo, wenn du selbst Mitglied bei der KK bist, dann hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von 13EUro pro Tag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum vorherigen Netto, das ist der sogenannte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Bist du familienversichert, hast du nur Anspruch auf 210EUro (einmaliges Mutterschaftsgeld, beim BVA zu beantragen). ABer auch hier hast du Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber! Für die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Leistung wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Monate/13Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist angesetzt. Schau auch hier nochmal nach: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10382/DE/6__Newsletter/08__04__30.html Viele Grüße