Mitglied inaktiv
ich möchte direkt nach meinen 8 wochen mutterschutz wieder arbeiten, allerdings nur 4 tage pro woche und auch nur von 12-16 uhr oder 13-16 uhr, da ich keinesfalls komplett auf sozialamt und co angewiesen sein will. mein chef is natürlich superhappy über meinen vorschlag tja und nu muss ich mich mal hier befragen. wie sieht das aus mit dem erziehungsgeld. ich bin ja alleinerziehend dann und auch mit der alimente vom vater wird das nicht so einfach werden so dass ich mit sicherheit den unterhaltsvorschuss vom jugendamt bekommen werde. wenn ich jetzt sagen wir für meine paar stunden im monat ca. 630 euro verdiene, bekomme ich dann noch das erziehungsgeld von 300 euro? wer kennt sich da aus? man darf ja wohl jetzt schon 30 stunden wöchtentlich arbeiten im erziehungsurlaub (bisher waren es 19), aber wie hoch ist der betrag den ich maximal dazu verdienen darf? würde ich die 630 + die 300 kriegen und dann noch kindergeld, unterhalt und eventuell wohngeld, dann könnt ich ja ganz gut ohne das sozialamt leben und das würde mich persönlich sehr glücklich machen. Wer weis bescheid? Vielen Dank vorab und liebe Grüße Elli PS: hab zwar schonmal bei profamilia mich "beraten" lassen, aber dort kriegt man ja nur erzählt du kriegst sozialhilfe usw. aber wie gesagt ich möchte ja auch gern arbeiten wenigstens paar stunden und wenn ich von sozialhilfe leb wird mir mein einkommen ja eh wieder gegengerechnet und von daher wärs ja glatt fürn popo und würd mir kein spass machen.
So weit ich weiß sind 30 Stunden in der Woche richtig und du darfst 400 Euro dazu verdienen also 400 Euro Job mäßig! Silke
da muß ich was ergänzen.... also, du hast zwei möglickeiten... die erste: du arbeitest auf 400euro basis hast keine abzüge vom erziehungsgeld und auch nicht vom ag. oder... zweitens: du arbeitest bis zu 30 stunden in der woche. da bekommst du abzüge vom arbeitgeber aber keine abzüge vom erziehungsgeld. also so oder so, hast du keine abzüge zu erwarten zwecks des erziehungsgeldes. gruß angela
Hi, wieviel Du ohne Abzüge dazu verdienen darfst, hängt von Deinem GESAMTEINKOMMEN ab. Du mssut also sämtliche Einnahmen zusammen rechnen, davon wird der Steuerffriebtrag abgezogen und eine Pasuchale von 19 oder 24%. Die hängt wiederrum von der Höhe des Erziehungsgeldes ab, ob 3 Jahre lang oder nur 1 Jahr lang. Also ganz so einfach, wie man darf das und das dazu verdienen, ist es also nicht. Es gibt dazu im Internet spezielle Rechner, die rechnen Dir das mal vorab aus. Einfach unter www.googl.de Erziehungsgeld suchen. Da wird man auf jeden Fall fündig. Grüßle, Grit
Die Berechnung ist nicht so simpel, dass man sagen koennte, soundsoviel darfst du dazuverdienen. Gib mal deine Daten hier ein: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html In den ersten drei Jahren ist der Kindsvater uebrigends nicht nur deinem Kind, sondern auch dir unterhaltspflichtig, natuerlich unter Beachtung eines Eigenbehalts. Du hast Ansprueche bis hin zu deinem alten Nettolohn. Wenn er ausreichend verdient, koennte sich der Gang zum Anwalt fuer dich lohnen. LG Berit
wieso sollte der kindsvater mir gegenüber denn unterhaltsverpflichtet sein? ich mein dem kind gegenüber ja, aber mir doch nicht???? *staun* ich mein wir sind nicht verheiratet oder so. noch dazu ist er amerikaner und mhh naja alles arg kompliziert. dat wär ja zu geil wenn es so wäre *teuflischgrins* aber vorstelln kann ichs mir beim besten willen net. mhh LG Elli
hallo elli, es stimmt aber, die ersten drei jahre muss der kindsvater auch für die mutter zahlen. dem kind gegenüber hat er ein selbstbehalt von ca. 800 euro. der mutter gegenüber selbstbehalt von ca 1000 euro. wenn man zum amt geht, dann wird das vorrangig geprüft. ob ehe oder nicht. da ist man vor dem gesetz gleichgestellt. ich bin froh, das es bei uns damals nicht so gelaufen ist. denn geld macht dann ja auch noch den rest kaputt (beziehung wegen kind). wie willst du die unterbringung des kindes regeln? da gibt es von budneslnad zu bundesland andere regelungen. tangsmutter, krippe, etc. die preise musst du auch einbeziehen. am ebsten mal direkt beim amt (sozialamt) anfragen und denen klar machen, das du eben NICHTS von denen willst, nur eine beratung brauchst.. sind die zu verpflichtet. viel erfolg lg marion
aber ich wohn doch noch net mal mit dem erzeuger zusammen, wie sollen die den denn da zur kasse für mich bitten? ich mein würd ich mit ihm zusammenwohnen wär mir das fast logisch von wegen eheähnlicher lebensgemeinschaft und so. mhh ach ich weis auch noch net wie ich das alles unter einen hut bringen soll. solang das baby noch klein is und mehr schläft als wacht, werd ich es mit ins büro nehmen, danach muss ich mir was einfallen lassen. son beratungstermin einfach so zu kriegen zu einer berufstätigen-freundlichen zeit ist echt sehr mühsam. :-( am besten wärs wohl echt arbeitslos zu sein, da hat man dann alle zeit der welt und kann auch den ihre terminvorschläge vormittags nutzen. nach 17 uhr nen termin zu kriegen is ja fast ein ding der unmöglichkeit nur möchte ich nicht wegen sowas meinen job vernachlässigen. armes deutschland *schnief*.. LG Elli
hallo elli, ja das ist echt nicht einfach. nicht jeder der zum amt geht, ist arbeitslos, aber das kapieren die wohl nie. und vorabinformeiren ist nicht so einfach. aber es spielt echt keine rolle, ob ihr zusammenlebt oder sonstwas. der vater meines sohne sollte auch für mich zahlen und das obwohl er bereits verheiratet war. bei ihm war das geld nur schon, (ehefrau, kinder) und da blieb nix für mich. eine bekannte bekam keinen cent vom amt, mußte alles der ex zahlen. einer wohnt in hamburg, einer in berlin. fakt ist einfach, er und du seit beide drei jahre verantwortlich für den zwerg. und wenn du wegen betreuung des kindes nicht voll arbeitest (oder gar nicht), dann muss er dir beim unterhalt helfen. nach drei jahren ist er dann nur noch fürs kind verantwortlich, nicht mehr für dich, eben weil ihr nicht verheiratet wart. die frage ist nun aber wieviel du zusammen bekommst um deinen unterhalt zu decken. lohn, kindergeld, erziehungsgeld, unterhalt fürs kind (ist vorrangig vor deinem unterhalt). wenn das genug ist, dann wird er für dichnicht zahlen müssen, da du selbstverdiener bist. leider alles sehr kompliziert und jedes wieder im einzelfall zu klären. aber vielleicht kannst du ja einen termin bekommen, wenn du in mutterschutz gehst. dann hast du normal noch sechs wochen, in denen du das machen kannst. ich für meinen teil bin froh, dass das alleinerziehen vorbei ist.. man fühlt sich echt blöd auf den behörden... lg marion
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