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Welcher Paragraph MuSchG für Beschäftigungsverbot

Welcher Paragraph MuSchG für Beschäftigungsverbot

smile-ever

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Hallo, ich habe in den letzten Tagen Antworten bekommen, dass jeder Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen darf. Nicht nur der Frauenarzt. Nun ist die Frage, wo das geschrieben steht. Die Arzthelferin meinte, er dürfte das nicht und ich solle ihr doch zeigen, wo ich das her hab. Hab schon gegooglet aber keinen Paragraphen im Mutterschutzgesetz gefunden, der das so deutlich schreibt. Kann mir da jemand weiterhelfen?


Kirshy

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Antwort auf Beitrag von smile-ever

Huhu! hab mal schnell gegoogelt: "Wer spricht ein individuelles Beschäftigungsverbot aus? Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden. Dazu ist ein Attest nötig, das der Arzt mit eigenen Worten formuliert. Darin sollte möglichst genau und allgemein verständlich festgehalten sein, ob das Beschäftigungsverbot jegliche Tätigkeit verbietet oder ob die Frau leichtere Arbeiten übernehmen beziehungsweise weniger Stunden am Tag arbeiten kann." und noch ein anderer Link:http://www.magazin-arbeitsrecht.eu/wann-sie-als-schwangere-ein-beschaeftigungsverbot-bekommen/ Lg