Mitglied inaktiv
Hallo, wie sieht es denn damit aus? Wir haben beschlossen, dass mein Mann auch 2 Monate Erz.zeit nimmt. Aber gleichzeitig mit mir. Fakten: Ich bekomme Regelsatz 300 Euro, da ich einen Minijob habe. Mein Mann arbeitet Vollzeit. Er möchte aber erst Elternzeit, wenn das Baby ca. 6 Mon. alt ist. Wie ist das geregelt in diesem Fall? Ich bekomme ab dem 2. Lebensmonat ja dann für die folgenden 10 Monate je 300 Euro oder? Weil vorher bekomme ich doch Mutterschaftsgeld von der Kasse (auch als Minijobberin?) oder? Er bekäme dann, zusätzlich zu meinen 300 € "seinen" Elterngeldanteil von 67% des Nettolohnes oder? So verstehe ich es jedenfalls. Und Ihr? melli
sunny
Habe ich das wenigstens verstanden. Ist echt schwierig geworden, diese ganzen Neuerungen. Und teils auch so unverständlich beschrieben. Danke für Deine Hilfe. Warum kennst Du Dich so gut damit aus? Einfach gelesen oder bedingt durch die Arbeit? melli
ich bin für solche sachen und auch andere gesetze und bestimmungen sehr aufnahmefähig und interessiere mich total dafür. beruflich habe ich nichts damit zu tun. sunny
Du bekommst dann kein Elterngeld, wenn dein mann Elterngeld bekommt
Du bekommst aber nicht dsa normale Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse als Minijobberin. Das bekommt man nur, wenn man selber pflichtversichert ist. Es gibt aber irgendeinen Satz, wenn man minijobber ist. Weiß allerdings grad nicht wo man den beantragen muß. Als Minijobberin wirst du ja nur bei der Knappschaft gemeldet und bist wahrscheinlich über deinen Mann krankenversichert.
sunny
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