Elternforum Schwanger - wer noch?

Wegen Praxisgebühr....

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Mitglied inaktiv

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Ein Artikel im "Eltern": Die Praxisgebühr Die wichtigste Leistung, für die Patienten ab sofort in die Tasche greifen müssen ist der Gang zum Arzt: Die sogenannte Praxisgebühr von zehn Euro wird ab dem 1. Januar vor jedem Arztbesuch fällig. Aber: Die Gebühr muss nur einmal pro Quartal bezahlt werden, zumindest, wenn man immer zuerst zu seinem Hausarzt geht und sich zu einem anderen Arzt überweisen lässt. Werdende Müttern bleibt die Praxisgebühr jedoch erspart: Für Schwangerenvorsorge, wie auch für Vorsorgeuntersuchungen allgemein, Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen, wird von den Patienten kein Geld kassiert. Kinder und Jugendliche sind generell von der Praxisgebühr befreit. Olivia


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

hallo, leider bleibt auch bei der vorsorge die gebür keinem erspart, da ich beim arzt arbeite weiß ich ganz gut bescheid.Du mußt dir für das neue quartal eine überweisung bei deinem hausarzt für den frauenarzt holen.Und dem ist es so was von egal sowie der krankenkasse ob du zur vorsorge mußt oder nicht.Aber das ist eben der deutsche staat.nici