Elternforum Schwanger - wer noch?

Viele Fragen wg. Erziehungsgeld/Urlaub/ Arbeitslosengeld.....

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Hallo Solangsam wird es ja mal zeit, das ich mich um die Unterlagen für das Erziehungsgeld kümmere. Nun habe ich mir so ne schlaue Broschüre ( stand 2000) besorgt, wo ich aber echt nicht durchsteige. da ich arbeitslos bin stellt sich mir nun die frage: wenn ich das EG beantrage wird ja eh das AG angerechnet. Nun würde ich aber mal gerne wissen wollen, ob ich da dennoch Arbeitlosengeld/hilfe bekomme oder nur das EG? Und dann weiß ich nicht wie es ausschaut mit Erziehungsurlaub. Steht das Arbeitslosen auch zu? Dann hätte ich noch ne kleine frage wegen dem Antrag zum Muttschaftsgeld. Wann kann ich den Antrag bei der KK holen? Die schlauen Leute bei der AOK meinten nämlich erst bei beginn des Mutterschutzes, und da muß ich vorher auch bei AA mich abmelden???? Blicke bei dem allen echt nicht mehr durch... Sorry für die vielen "schwierigen" Fragen :/ LG, Dani+Baby Shane Inside


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Hallo, also das Mutterschutzgeld bekommst du von der Krankenkasse. Da bekommst du vom Arzt, so in´der 34SSW rum eine Bescheinigung, die mußt du an die KK schicken, das ist alles. Das Erziehungsgeld richtet sich nach dem Familieneinkommen. Das bedeutet, wenn du zu Hause bleibst, ist das Einkommen von deinem Mann ausschlaggebend. Das darf halt eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, dann bekommst du max 300 Euro im Monat. Falls du nicht verheiratet bist, bist du ja dann nicht mehr arbeitslos, sondern im Erziehungsurlaub, und bekommst natürlich die kompletten 300 Euro, außer du bist jetzt geschieden und kassierst einen fetten Unterhalt. Ich hoffe du hast verstanden was ich versucht habe zu erklären. Die Grenze in den ersten 6 Monaten leigt übrigens sehr hoch..da müßtest du um die 50.000 im Jahr verdienen um nichts zu bekommen. Danach sinkt das ganze auf ca ich glaube es sind 32.000 im Jahr...aber genau weiß ichs nicht mehr...darunter wirds dann gestaffelt. LG sandy


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...Erziehungsurlaub hast du natürlich nicht, weil du ja arbeislos bist. Erziehungsurlaub bedeutet ja nur, daß dir dein Arbeitgeber 3 Jahre deinen Arbeitsplatz aufheben muß. Außerdem bist du in dieser Zeit automatisch weiter Krankenversichert. Wenn du arbeitslos bist, zahlt das ja das Arbeitsamt. Arbeitslosen geld bekommst du nicht mehr, wenn du zuHause bei deinem Kind bleibst und Erziehungsgeld in Anspruch nimmst, außer du stehst dem Arbeitsmarkt in ausreichender Form zur Verfügung, dann kann man das ganze kombinieren. Aber wenn du komplett zu Hause bleibst, und nur das Erziehungsgeld hast, bekommst du natürlich Sozialhilfe, und dein Kind auch.. LG sandy


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Hi Dani, kann dir ein Teil beantworten. Also: :) Für das Mutterschaftsgeld: Du brauchst eine Bescheinigung von deinem FA wann dein ET ist und du brauchst den Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt. Diese Bescheinigung vom FA kann frühstens 7 Wochen vor ET ausgestellt werden. Die kostet auch nichts! (Rückseite ausfüllen nicht vergessen). Dann ist auch der richtige Zeitpunkt beim Arbeitsamt bescheid zu geben, damit die wissen, dass du bald im Mutterschutz bist (6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach). Du bekommst dann vom Arbeitsamt einen Aufhebungsbescheid zu geschickt, weil die dann nicht mehr für dich zahlen müssen sondern die KK. Mit Aufhebungsbescheid und Bescheinigung dann ab zur KK. Für die Zeit deines Mutterschutzes bekommst du Geld von deiner Krankenkasse in Höhe des Arbeitslosengeldes. Erziehungsgeld: Du bekommst zusätzlich zu deinem Erziehungsgeld nur Arbeitslosengeld wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. D.h. du musst dich nach 8 Wochen (nach Geburt) wieder arbeitslos melden, sonst bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. Erziehungsurlaub: Ob arbeitslosen Erziehungsurlaub zusteht, weiß ich nicht. Kanns mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Werd mich da aber auch nochmal schlau machen. Ist echt alles gar net so einfach. Falls du noch Fragen hast, nur her damit. Vielleicht kann ich dir weiterhelfen. Lg Dine


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Danke für deine Antwort. Naja 50000€ bekommen mein Freund und ich nicht im jahr ( schön wärs) Leider ist mein freund seit ende Februar auch arbeitslos. Lg, Dani


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Hallo Vielen dank für deine Antwort. Jetzt bin ich um einiges Schlauer. Danke nochmal :) Lg, Dani


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Huhu, also...ich habe mir einen ganz neuen 'schlauen Ratgeber' mit Stand 2004 besorgt, da sich laut dem Versorgungsamt seit dem 1.1.04 vieles geändert hat. Ganz genau hab ich noch nicht reingeschaut, aber es ist z.B. nicht mehr so, dass sich Erziehungs- und Arbeitslosengeld ausschließen. Du kannst auch beim Versorgungsamt nachfragen...bei uns beantworten sie auch mit einer Engelsgeduld alle Fragen und helfen einem. LG, Angie http://kids2004.marbelis.de


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bestell dir kostenlos unter http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html die broschüre übers erziehungsgeld, habe ich auch gemacht und bin nun schlauer. da steht alles ganz genau und einfach erklärt drin. LG


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Hi, also soweit ich weiß liegt die Grenze seit dem 1.1.04 nicht mehr bei 50.000€ sondern nur noch bei 30.000 und nach 6 monaten sogar nur noch bei 16.500€!!! Die haben das richtig krass runtergesetzt und viele bekommen, deshalb nichts mehr. wir bekommen auch nur die ersten 6 monate volles erziehungsgeld und dann nur noch ca. 32€ monatlich, was ja nichtdie welt ist. LG Katja


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ot


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als erstes wegen der Krankenkasse.... Die Bescheinigung für die KK bekommst Du 7 wochen vor der Geburt von Deinem Frauenarzt. Die haben dort schon die vordrucke und füllen Ihn Dir auch gleich aus. Mit dem wahrscheinlichen Geburtstermin. Abmelden brauchst Du dich beim AA nicht, sobald Du den wisch der KK gibst (die sind wohl bescheuert!!!) Dann bekommst Du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt das Mutterschutzgeld (je nach dem wie hoch Dein AA Geld war, kann es sein, das dei KK einen teil zahlt und einen teil das AA) Dannach, bekommst Du kein AA Geld und auch keine AA Hilfe mehr, sondern nur das Erziehungsgeld und Kindergeld. Sofern Du mit niemanden zusammen lebst, kannst du Sozialhilfe beantragen. Lebst Du aber mit dem Kindsvater zusammen (verheiratet) hast Du auch darauf keinen anspruch (außer Er verdienst sau wenig) Die Anträge für´s Erziehungsgeld und Kindergeld bekommst Du beim (Arbeitsamt - Kindergeld und beim Versorgungsamt - Erziehungsgeld). Wenn Du aber Glück hast, kommt eine Person von der Stadt (Rathaus) und gibt Dir im Krankenhaus die Anträge und nimmt auch die Daten für die Geburtsurkunde auf. Damit ersparst Du Dir schon mal das gerrenne nach der Entbindung. Denn ohne die Geburtsurkunden Kopie, bekommst Du nirgends Geld. Hoffe Dir etwas geholfen zu haben. solltest Du noch fragen haben, schreib mich einfach an. LG Mami zum 3ten mal


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weißt du wieviel Du an Erziehungsgeld bekommst??? Du hast doch noch gar nicht Entbunden. Bist Du erstgebärende oder bekommst Du dein 2tes, 3tes, oder vielleicht sogar dein 4tes????? Also Ich, weiß bis heute ncoh nicht, was ich bei meinen dritten kind bekomme. weiß nur, das die anderen zwei kinder mitangerechnet werden, somit erhöht sich die Einkommensgrenze. Wäre über eine Antwort sehr erfreut, da Ich schon neugirig bin. Liebe grüße Mami zum 3ten mal


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interessant wäre auch die variante, die meine frau machen will. sie ist zur zeit arbeitslos, bekommt ca. 1000 eu im monat. erziehungsgeld wären allerdings nur 300 eu. nun meldet sie sich nach dem mutterschutz wieder arbeitslos, d.h. DU must dem Arbeitsmarkt auch zur verfügung stehen, d. h. DU must jmd(nicht deinen freund, mann) haben, der auf dein kind aufpassen könnte(nur pro forma, weil du "willst ja arbeiten gehen") und dann würdest du wieder volles arbeitlosengeld bzw. Hilfe kassieren. das ist in den meisten Fällen mehr, als das erziehungsgeld. Und eine stelle, sofern was kommt, kannst du immer noch ablehnen, bzw sperren können sie dich immer noch, dann beantragst du eben dann erziehungsgeld.sag dem arbeitsamt, die schwiegermutter passt auf und schon fliesst die kohle!!!


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Hi, das ist mein erstes Kind, aber man kann sich das doch ausrechnen, es gibt doch erziehungsgeldrechner! Hier kann man auch zum amt gehen und sich das ausrechnen lassen. In meinem kurs wissen das alle. LG Katja