Mitglied inaktiv
hallo ihr alle, muss ich meinem arbeitegeber sagen- obwohl ich erziehungsurlaub habe- das ich schwanger bin und muss ich trotz erziehungsurlaub meinem arbeitgeber einen schein von meinem FA vorlegen wann ich mutterschutz hätte? bekomme ich trotzdem von der kk geld für den mutterschutz? viele fragen auf einmal ich weiss und ich hoffe das mir jemand helfen kann :o) lg sarah
Hallo Sarah, also ich bin auch während des Erziehungsurlaubes wieder schwanger geworden. Ich habe damals meinem Arbeitgeber das mitgeteilt, da ich ja auch automatisch Erziehungsurlaub für das zweite Kind beantragt habe. Von da her muss man den Arbeitgeber dann schon benachrichtigen, damit dieser dementsprechend seine Personalplanung durchführen kann. Falls er noch irgendwelche Bescheinigungen von dir brauch, wird er dir das ja aber so wie so sagen (z. B. nach der Entbindung eine Kopie der Geburtsurkunde). Von der Krankenkasse habe ich auch beim zweiten Kind Mutterschaftsgeld erhalten. Nur die Aufstockung auf das alte Gehalt durch den Arbeitgeber ist natürlich entfallen. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Liebe Grüße und alles Gute. Anja
Hallo, ich habe da mal gleich eine Anschlußfrage ;-) Wo und wann hast du das Mutterschaftsgeld beantragt?? Direkt bei der KK? Vielen Dank im voraus LG SAndra
:-))
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