Elternforum Schwanger - wer noch?

Verfallen jetzt meine Urlaubstage

Verfallen jetzt meine Urlaubstage

kaba

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Hi hat jemand von euch ahnung Ich hab aus gesundheitlichen gründen seit dem 25.10. ein BV was nicht so geplant ( wer plant schon so was ) hatte mir 10 'Tage Urlaub für Weihnachten aufgehoben. Verfallen die jetzt oder werden welche abgezogen werden die bis zum ende des Muschu aufgehoben oder ausgezahlt Danke für eure Ernstgemeinten antworten. Danke


El-li

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Antwort auf Beitrag von kaba

Sie verfallen nicht, sondern bleiben bis zum Ende der Elternzeit bestehen. Du kannst Sie zB im Anschluss daran nehmen. Ausgezahlt wird in der Regel nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich gelöst wird, aber sie gehen Dir auf keinen Fall verloren! Viele Grüße


2zaubermäuse

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Antwort auf Beitrag von kaba

Kann El-li nur recht geben, die Urlaubstage bleiben bestehen und die kannst du dann nehmen wenn du nach der EZ wieder arbeiten gehst. Da freut sich dann der AG besonders drüber!


kaba

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Antwort auf Beitrag von 2zaubermäuse

??? Kann ich sie mir nicht auszahlen lassen?


Xeniachan

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Antwort auf Beitrag von kaba

hängt von Arbeitsgeber ab ich habe ziemlich am anfang in der 12 SSW ein berufsverbot bekommen (arbeite in ein pflegeheim mit schwerstpflege-->war nicht die einzige schwangere dort) und ich habe noch fast 20 tage urlaub denn ich mir auszahlen lasse zu Weihnachten (ist auch gut so...sind ja noch geschenke einzukaufen)


SteffiZ84

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Antwort auf Beitrag von kaba

Mutterschutzgesetz § 17 Erholungsurlaub Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen. Der letzte Satz ist der wichtige :D Oh, wie LIEBE ich dieses Gesetz !!!


lex16

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Antwort auf Beitrag von kaba

Hallo Kaba, du musst deine Urlaubstage grundsätzlich auf das kommende Jahr übertragen lassen. Wende dich zeitnah an deine Personalabteilung. Erfolgt kein Übertrag ,verfallen die Tage. GLG


Nadine070279

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Antwort auf Beitrag von kaba

Kommt auf den Arbeitsvertrag drauf an. Wir haben z.B. drin stehen, das der Urlaub nur aus dem Vorjahr übernommen werden kann, sonst verfällt der Urlaub. Und ob man den Urlaub sich auszahlen lassen kann, hängt auch vom AG ab. Geht bei uns leider nicht, dafür bekommen wir unser.Weihnachstgeld nachgezahlt nach der Elternzeit,


shade1983

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Antwort auf Beitrag von kaba

Hey! SteffiZ84 hat recht. Das Mutterschutzgesetz ist bindend für jeden Arbeitgeber. Kein Übertrag oder Nachsehen im Vertrag nötig. LG