kaba
Hi
hat jemand von euch ahnung
Ich hab aus gesundheitlichen gründen seit dem 25.10. ein BV
was nicht so geplant
( wer plant schon so was )
hatte mir 10 'Tage Urlaub für Weihnachten aufgehoben.
Verfallen die jetzt oder werden welche abgezogen werden die bis zum ende des Muschu aufgehoben oder ausgezahlt
Danke für eure Ernstgemeinten antworten. Danke
Sie verfallen nicht, sondern bleiben bis zum Ende der Elternzeit bestehen. Du kannst Sie zB im Anschluss daran nehmen. Ausgezahlt wird in der Regel nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich gelöst wird, aber sie gehen Dir auf keinen Fall verloren! Viele Grüße
Kann El-li nur recht geben, die Urlaubstage bleiben bestehen und die kannst du dann nehmen wenn du nach der EZ wieder arbeiten gehst. Da freut sich dann der AG besonders drüber!
??? Kann ich sie mir nicht auszahlen lassen?
hängt von Arbeitsgeber ab ich habe ziemlich am anfang in der 12 SSW ein berufsverbot bekommen (arbeite in ein pflegeheim mit schwerstpflege-->war nicht die einzige schwangere dort) und ich habe noch fast 20 tage urlaub denn ich mir auszahlen lasse zu Weihnachten (ist auch gut so...sind ja noch geschenke einzukaufen)
Mutterschutzgesetz
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Der letzte Satz ist der wichtige :D Oh, wie LIEBE ich dieses Gesetz !!!
Hallo Kaba, du musst deine Urlaubstage grundsätzlich auf das kommende Jahr übertragen lassen. Wende dich zeitnah an deine Personalabteilung. Erfolgt kein Übertrag ,verfallen die Tage. GLG
Kommt auf den Arbeitsvertrag drauf an. Wir haben z.B. drin stehen, das der Urlaub nur aus dem Vorjahr übernommen werden kann, sonst verfällt der Urlaub. Und ob man den Urlaub sich auszahlen lassen kann, hängt auch vom AG ab. Geht bei uns leider nicht, dafür bekommen wir unser.Weihnachstgeld nachgezahlt nach der Elternzeit,
Hey! SteffiZ84 hat recht. Das Mutterschutzgesetz ist bindend für jeden Arbeitgeber. Kein Übertrag oder Nachsehen im Vertrag nötig. LG