Elternforum Schwanger - wer noch?

To Do‘s vor der Geburt?

To Do‘s vor der Geburt?

Jplang

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Hallo liebe Mamis, bitte klärt mich auf - woran muss ich unbedingt denken, bevor unser kleiner Schatz im Juni zu uns kommt? Ich fühl mich so unwissend also hauptsächlich in Bezug aus Anträge, Anmeldungen etc., aber auch gerne darüber hinaus. Vielen Dank


Vanessa-95

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Antwort auf Beitrag von Jplang

Hey zum Thema Elternzeit Antrag und Kindergeld habe ich ein Youtube Video gemacht :) schau gerne mal auf meinen Kanal vorbei Vanessa Goth. Sonst natürlich Elterngeldantrag… SS der Krankenkasse melden bzw. die 13€/Tag Mutterschuttgeld dort beantragen (Zu schuss zahlt ja der AG. Um einen Kinderwagen und größere Möbel solltest du dich spätestens jetzt kümmern ( ggf längere Lieferzeiten) Kliniktasche spätestens 34-36 ssw. packen und Mutterpass sowie deine Versichertenkarte nicht vergessen… ggf. Anmeldeformulare vom Kh aber das handhabt jedes KH anders . Nachsorge Hebamme hast du sicher schon oder ? Beim Kinderarzt meldest du deine/n Kleine/n nach der Geburt zur u3 an. Die notwendigen Geburtsurkunde für alle Anträge/ Formulare ( Kindergeld/ Elterngeld/ Krankenkasse) erhältst du zusätzlich kostenlos vom zuständigen Standesamt an dem Ort wo das Kind geboren wurde … Du bekommst i.d.R einen Infozettel vom KH wie du die Geburtsurkunde beantragst (ca 12€) und da kommen die 3 notwendigen Geburtsurkunden zusätzlich dazu. Ich hoffe es hat dir geholfen LG Vanessa


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Vanessa-95

Das meiste kann sie erst NACH der Geburt abschicken und auch die Geburtsurkunde gibt's natürlich erst NACH der Geburt. Die Frage lautete aber anders


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jplang

Huhu, du kannst alle notwendigen Anträge vorbereiten, deine Abrechnungen schon mal alle sortieren und kopieren. Mutterschaftsgeld, sofern es dir zusteht kannst du erst 7 Wochen vor ET beantragen bei der Kasse, dafür benötigst du eine Bescheinigung vom FA über den Geburtstermin und Beginn des Mutterschutzes. Ansonsten, wenn du magst das Zimmer einrichten, Kleidung kaufen etc. Abschicken kannst du den EG Antrag und die Anmeldung der Elternzeit erst nach der Geburt.


Hundemama83

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Bzgl des Mutterschaftsgeldes hört man auch überall was anderes, vielleicht da einfach bei der KK mal nachfragen. Meine will es auch erst 7 Wochen vor ET, teilweise kann man es aber schon früher beantragen. Meine Chefin z. Bsp. braucht die Bescheinigung bereits Ende März für die Abrechnung.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Hundemama83

Das liegt nicht an den Kassen, sondern am Gesetz. Der Gyn darf das normalerweise nicht früher bescheinigen. Manche machen es aber trotzdem.