Mitglied inaktiv
Hallo, wisst ihr wieviel Sonderurlaub meinem Mann zusteht, wenn unser Baby kommt/da ist? Wir arbeiten beide im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz. Leider konnte ich im Netz nichts entsprechendes finden und auch bei unserem Arbeitgeber möchte ich noch nicht unbedingt nachfragen. Vielen Dank Liebe Grüße Maria
Das würde mich auch mal interessieren, komme auch aus dem Rheinland mein Mann ist auch im öffentl. LG doju
Hi, für den öffentl. Dienst gibt es vielleicht noch eine Sonderregelung. Mein Mann (nicht öffentl. D.) hat bei unserem Sohn für den Tag der Geburt einen Sonderurlaubstag bekommen. Zu mehr ist der AG glaube ich nicht verpflichtet. Danach hatte er noch ein paar Tage normalen Urlaub beantragt. Hier zeigen sich die meisten AG kulant, zumindest für die ersten 14 Tage. Ciao Anja
Hallo, wir sind im öffentlichen Dienst in Bayern und da heißt es im Tarifrecht: 1 Tag Sonderurlaub bei Niederkunft der Ehefrau. (nette Formulierung) Aber mehr gibt es leider nicht. Steffi
Ich kenne auch nur diesen einen Tag, wenn es im Tarifvertrag steht. Allerdings kann Männe, wenn Kinder unter 12 Jahren im HH weiter versorgt werden müssen, den Part der Haushaltshilfe übernehmen, die einer Mutter zusteht, wenn sie selbst den HH nicht mehr weiterführen kann. Er muss dazu unbezahlten Urlaub beim AG beantragen, der Verdienstausfall wird mit dem HH-Antrag bei der KK eingereicht und der Verdienstausfall von der Kasse erstattet.
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