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Schwanger und Arbeitslos - Erziehungsurlaub anmelden?

Schwanger und Arbeitslos - Erziehungsurlaub anmelden?

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Hallo zusammen, seit heute bin ich offiziell im Mutterschutz und habe auch die Bescheinigung beim Arbeitsamt eingereicht. Bin also arbeitslos :o) Nach der Entbindung würde ich gerne in Erziehungsurlaub gehen. Muss ich das beim Arbeitsamt anmelden oder beantragen? Ich denke wenn ich das nicht mache, bekomme ich nach den 8 Wochen Mutterschutz (nach der Geburt) wieder Arbeitslosengeld oder? Von daher muss das Amt das doch wissen? Danke für die Antworten LG Tamara


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Hi Tamee, in Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) kannst du nur gehen, wenn du beschäftigt bist. LG Biene


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Hallo! Das ist nicht ganz richtig. Ich muss die Elternzeit z. Bsp. auch bei der Krankenkasse angeben, damit ich weiterhin kostenfrei versichert bin. Wenn ich in Elternzeit gehe, stehe ich dem Arbeitsamt zwecks Jobvermittlung ja nicht mehr zur Verfügung und habe so auch kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Soviel weiß ich schon mal :o) deswegen müssen die doch eigentlich bescheid wissen ... sonst zahlen die mir nach dem Mutterschutz mein Arbeitslosengeld weiter, obwohl es mir nicht mehr zusteht. Oder sehe ich da jetzt was falsch? Tamara


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Hallo, also es stimmt, als arbeitslose gehst du nicht in Erziehungsurlaub, du bist ja zu hause. Aber wenn du kein eigenes Einkommen hast, brauchst du auch keine KK Beiträge bezahlen, bist ja dann familienversichert (oder freiwillig). Den bEscheid den du vom AA hast, müsste ne Abmeldung sein, dh wenn du nach den 14 wochen mutterschutz zu hause bleiben willst, dann zahlen die nicht weiter. du musst/darfst dich dann ganz normal wieder bei denen anmelden, musst aber jemanden angeben, der dann im falle das die was finden auf das Kind aufpassen. Denn als arbeitslos gilt man nur, wenn man dem arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Elternzeit hat man beim AA nicht. Entweder man steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, sprich bekommt geld, oder man ist nicht gemeldet und bekommt auch nix. Ich hoffe die Antwort ist verständlich (ich selbst war vor Florians Geburt auch arbeitslos, daher weiss ich das aus eigener erfahrung) Lg Andrea


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Das ist schon richtig, genau wie andreawdu das schon beschrieben hat. Wenn du vom AA Leistungen erhälst, wirst du nach der Zahlung des Mutterschaftsgeldes weiter über das ALG oder ALG II versichert. Von der Seite her musst du dir keinen Kopf machen. Solltest du keine Leistung beziehen, dann kannst du dich noch familienversichern, soweit du verheiratet bist. Fällt die Alternative auch flach, kannst du dich gesetzlich freiwillig versichern oder Privat. Denk dann aber bitte bei der gesetzlichen Kasse an die Antragsfrist von 3 Monaten. Ich arbeite (oder hab bis vorletzte Woche) bei einer KK gearbeitet und das war nu genau mein Bereich ;) Gruß Biene


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Ahhh, sorry, kaum ist man da weg, vergisst man die Hälfte. Also, wir haben teilweise Versicherte, die weiter über ALG II versichert sind, ansonsten bleibt man, solange man Erziehungsgeld bekommt, trotz Arbeitslosigkeit, weiterversichert. Wichtig ist der Kasse dabei immer der Bescheid für Erziehungsgeld. Man ist also als Arbeitslose max. 2 Jahre kostenfrei bei seiner Kasse weiterversichert. Danach tritt in der Regel wieder der Bezug von ALG ein und man ist darüber weiterversichert oder man muss sich entsprechend wie oben beschrieben kümmern.


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Also ich war letztes Jahr Arbeiten bin dann schwanger geworden arbeitsvertarg lief dann aus war dann arbeitslos bin dann in den mutterschutz und jetzt hab eich 2 Jahre erzeihungurlaub geht also auch wenn man arbeitslos ist


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also, ich war auch arbeitslos, als ich das zweite mal ss war - hab dann einfach angegeben, dass ich drei jahre erzeihungszeit nehme - während der zeit wurden dann die leistungen vom amt eingestellt - der anspruch auf alg1 verfällt aber nicht, du kannst dann nach der elternzeit dich wieder arbeitlsos melden, dann bekommst du weiterhin alg1 für die noch nicht in anspruch genommene zeit zumindest war das bei mir so - komme aus münchen und das mit der meldung bei der krankenkasse wegen der weiterversicherung kenne ich auch so - bei uns muß ich allerdings zusätzlich die bescheinung vom erziehungsgeld vorlegen liebe kugelgrüße aus münchen, maggy (www.gatubella.homepageprogramme.de)


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Hallo, weißt Du, wann der Anspruch auf ALG1 verjährt? Sind das wirklich 3 Jahre? Ich bin immer von2 Jahren ausgegangen... LG; Nina


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Bei uns gibt es einge Mütter, die nach den zwei Jahren Erziehungsgeldbezug dann weiter übers ALG versichert sind. Und die haben auch vor dem Mutterschutz und Erz-Geld schon ALG bezogen. Von daher denke ich schon, das es länger als zwei Jahre geht. Genaueres sollte man aber schon beim AA nachfragen.