Elternforum Schwanger - wer noch?

Schwanger in Elternzeit

Schwanger in Elternzeit

Van2023

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Hallo zusammen, Ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum jetzt richtig bin, aber ich hoffe, hier kann mir endlich jemand weiterhelfen. Bin schon ganz verzweifelt. :( Ich bin zurzeit noch in Elternzeit.( Würde im September enden). Nun bin ich aber wieder schwanger, 9 ssw. Entbindungstermin ist Mitte November. Mutterschutz würde also Anfang Oktober anfangen. Theoretisch würde ich dann ja nur ein Monat dann, also September arbeiten... Ich habe gelesen, dass man die Elternzeit vorzeitig beenden kann, damit man wieder das gleiche Geld bekommt wie vor der Schwangerschaft. Da ich aber Theoretisch dann schon aus der Elternzeit wäre, kann ich sie ja leider nicht vorzeitig beenden, um das gleiche Geld wieder zu bekommen. Hat jemand einen Tipp oder eine Idee für mich, was ich am besten machen kann? Vielen lieben Dank im Voraus.


Annika444

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Antwort auf Beitrag von Van2023

Hallo, Wie alt ist denn dein Kind? Die ersten 12 oder 14 Lebensmonate werden nämlich ausgeklammert. Ich glaube Elternzeit früher beenden geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers (berichtet mich wenn ich falsch liege)! Ja den September arbeitest du dann normal und ab Oktober bist du im Mutterschutz


Van2023

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Danke für deine Antwort. :) Mein Sohn ist jetzt 13 Monate. Hmm, ich glaube man darf auch ohne Zustimmung des AG vorzeitig beenden. Bin mir aber auch nicht 100% sicher. Ja, wenn ich im September gehen würde, dann auf Teilzeit und dann würde ich ja noch weniger Elterngeld bekommen, weil das ja davon dann berechnet wird. Das wollte ich eigentlich umgehen, ist zwar blöd für den AG, aber man muss ja auch daran denken, was für einen selber Am besten ist.


Annika444

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Antwort auf Beitrag von Van2023

Naja wenn dein Sohn dann ca 20 Monate ist und du 14 ausklammern kannst würden ja auch noch Monate von vor der Geburt deines Sohnes mit einberechnet werden! Und wenn du jetzt anfängst Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten? Den September dann irgendwie in Vollzeit überbrückst, dann bekommst du den vollen Mutterschutz


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Elternzeit vorzeitig beenden kann man nur mit Zustimmung des AG oder ohne Zustimmung zum neuen Mutterschutz hin.


roza_soza

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Antwort auf Beitrag von Van2023

Ist das mit der Teilzeit schon unterschrieben? Ansonsten: Du könntest beim Arbeitgeber zeitgleich Elternzeit und Teilzeit in Elternzeit beantragen. Muss er aber so nicht genehmigen, da du dich ja beim ersten Einreichen der Elternzeit auf die ersten zwei Jahre festgelegt hast. Aber wenn es klappt würdest du bis zum Mutterschutz Teilzeit in Elternzeit arbeiten und würdest dann die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und damit würde dein vorheriger Vertrag wieder aufleben und du würdest dann in entsprechender Höhe Mutterschaftsgeld erhalten.


Van2023

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Antwort auf Beitrag von roza_soza

Nein, ist noch nichts unterschrieben. Ich hatte Elternzeit auf 1 1/2 Jahre eingereicht. Theoretisch könnte ich eventuell erstmal das halbe Jahr z.b., sprich 2 Jahre dann verlängern oder? Und dann aber vor Geburt doch vorzeitig beenden, um wieder das gleiche Geld zu bekommen, oder? Ich möchte sehr ungern jetzt auf Teilzeit arbeiten, weil ich lieber für meinen kleinen Stinker jetzt da sein möchte. Gerade jetzt lernen sie soviel neues und ich fände es schade, dass nicht ganz miterleben zu können. Finde das alles sehr kompliziert. Danke dir für deine Antwort. :)


roza_soza

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Antwort auf Beitrag von Van2023

Genau, du könntest verlängern und dann zum Mutterschutz beenden. Nur wie gesagt, muss der Arbeitgeber zustimmen, weil du dich halt schon für die ersten zwei Jahre festgelegt hast. D.h. du würdest am liebsten im September gar nicht arbeiten sondern bis zum Mutterschutz in Elternzeit bleiben ohne zu arbeiten? Ich glaube, in dem Fall würde ich dem AG erzählen, dass ich schwanger bin. Dürfte ja auch für ihn wenig Sinn machen, wenn du nur für wenige Wochen da bist und dann wieder gehst.


Honigküchlein

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Antwort auf Beitrag von Van2023

Wenn du deine Elternzeit für K1 bis zum Mutterschutz für K2 verlängerst, bekommst du im Mutterschutz das gleiche Geld wie beim 1. Mal. Du bekommst aber nicht das gleiche Elterngeld, da nur maximal 14 Monate ausgeklammert werden können. Du hättest also ein paar Monate die mit 0€ in die Berechnung reingehen. Bekommst aber auch den Geschwisterbonus. (So zumindest mein Kenntnisstand)


AlmutP

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Antwort auf Beitrag von Van2023

Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist könntest du ja einfach den alten Vertrag weiter laufen lassen. Das heisst allerdings ein Monat Vollzeit arbeiten, dafür dann 6+8Wochen Mutterschutz mit Vollzeitgehalt. In dem einen Monat hättest du ja auch noch Anspruch auf 8 Urlaubstage wenn ich mich nicht irre. Für die Elterngeldberechnung hättest du dann 4 Null Monate.


Frankie91

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Antwort auf Beitrag von Van2023

Wir haben es uns ganz einfach gemacht und uns kostenfrei bei ProFamilia dazu beraten lassen. Die Mitarbeiterin hat sogar mit uns den Antrag ausgefüllt, soweit es ging. Kann ich dir nur empfehlen


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Van2023

Sorry aber da du unter 2 Jahre genommen hast brauchst du für eine Verlängerung die Einverständnis deines Arbeitgebers