Mitglied inaktiv
Hey Meine freu DIN hat eben einen Test gemacht der positiv ausfiel. Sie ist total vor den Kopf gestoßen und durcheinander. Im September hat sie einen neuen Job angefangen und ist noch bis März in der Probezeit. Darf der Arbeitgeber sie aufgrund der Schwangerschaft in der Probezeit kuendigen?
Wäre recht logisch das er das in der Probezeit noch darf...
schwanger=Kündigungsschutz! AUCH in der Probezeit :) Lies Dir mal das Mutterschutzgesetz durch, da steht auch alles drin LG
Dann muss man ja in der Probezeit nur schwanger werden und schon bleibt man im Betrieb, das finde ich schon seltsam als Regelung.--
Nun ja, man wird ja nun nicht extra deshalb schwanger. Und nach Schwangerschaft und Mutterschutz endet der Kündigungsschutz ja auch wieder.
Nein. Hab ich grad auf ner Seite von nem Arbeitsrechtsfachanwalt gefunden. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html#tocitem1 "Auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gilt bereits während einer vertraglich vereinbarten vorgeschalteten Probezeit. Da das Gesetz hier keine Wartezeit vorsieht, greift dieser Sonderkündigungsschutz sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses ein. Auch hier ändert die Probezeit also nichts daran, daß der Arbeitgeber einer Schwangeren gemäß § 9 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) während der Schwangerschaft nicht kündigen kann."
Ja, darf er.
Zumindest kenne ich das so...
Nein darf er nicht ab der schwangerschaft besteht Kündigungsschutz... bin jetzt auch in meiner probezeit schwanger geworden... also hatte im februar angefangen und im mai war ich schwanger... und seit juli bin ich nun im BV wegen meines Berufes... Und nun im Mutterschutz... Also keine sorge er darf erst 8 wochen nach der geburt (also Mutterschutzende) kündigen.. lg
AAAlso, wenn Sie es Ihrem Chef sagt hat sie sofort Kündigungsschutz und unterliegt dem Mutterschutzgesetz ( Arbeitszeiten, Sonntagsarbeit, Überstunden etc ). Es steht ihr aber vollkommen frei wann sie es in der Frima sagt, da gibt es keine Frist.
Übrigens kann sie die freudige Nachricht auch nachreichen, sollte sie ne Kündigung erhalten. Da gibts ne Frist von 2 Wochen ab Kündigung, damit rettet sie dann auch ihren Kündigungsschutz nach MuSchG. Sie muss es also nicht sofort beichten, um Kündigungsschutz zu haben.
Also die vollständige Antwort muss lauten: 1. Der AG darf auch in der Probezeit nicht kündigen, wenn eine Schwangerschaft besteht. 2. Bei einer erfolgten Kündigung gilt der Schutz auch nachträglich, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung schon bestanden hat. Man kann es also auch später sagen. 3. Das gilt selbst dann, wenn man beim Einstellungsgespräch schon von der Schwangerschaft gewusst hat und sie rechtmäßigerweise verschwiegen hat. 4. Der Kündigungsschutz endet erst nach der Elternzeit, sofern sie diese in Anspruch nimmt. 5. ABER: Ein befristeter Vertrag (und das ist am Anfang ja häufig vereinbart) läuft trotz Schwangerschaft zum vereinbarten Vertragsende aus. Da hilft auch der Kündigungsschutz nichts. Ausnahme: Alle anderen gleichzeitig abgeschlossenen Verträge werden verlängert, nur der von der Schwangeren nicht. Dann kann man vor dem Arbeitsgericht eine Chance haben.
Geenau!
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Darf er während der Probezeit Elternzeit beantragen/verlangen und ist dann im Kündigungsschutz wie sonst auch? Bei einem normalen Arbeitsverhältnis ist es ja so, dass der AG die Elternzeit nicht ablehnen darf und ab Antragstellung Kündigungsschutz besteht. Bei uns wurde nun gesagt, er muss aber vorher die Probezeit abwarten. Allerdings würde ich natürlich auch zutrauen, dass man ihm da Mist erzählt hat, damit er noch nicht in Elternzeit geht...
NEIN darf er nicht !! Ich selber war in dieser Situation gewesen und bin dan zum anwalt!!
ich bekam recht war dan dort bis mein Vertrag normal ablif
Hallo, es besteht Kündigungsschutz ab Mitteilung der Schwangerschaft unabhängig von der Probezeit und falls sie gekündigt wird, kann sie sogar noch innerhalb zwei Wochen die Schwangerschaft nachweisen, dann ist die Kündigung auch unwirksam. Das Recht ist auf ihrer Seite, aber vermutlich wird der Arbeitgeber nicht begeistert sein. Ich bin auch in der Probezeit schwanger geworden und nett behandelt wurde ich seit der Mitteilung der Schwangerschaft nicht mehr. Ich habe dann schon verstanden, dass ich nach der Elternzeit wohl nicht mehr nach einer Vertragsverlängerung fragen muss. Es gibt auch Ausnahmen vom Kündigungsschutz z. B. schwerwiegende Fehler am Arbeitsplatz. Es kann also auch sein, dass ihr Chef, wenn er sehr fies ist, so was nachzuweisen versucht. Das hat mich jetzt nicht betroffen. Allerdings hatte ich schon viele fiese Chefs und das bei einer ehemaligen Kollegin erlebt. Grüße
Hallo Darf er nicht! Ich bin auch in der Probezeit schwanger geworden und hatte somit Kündigungsschutz dank des mutterschutzgestz . Nicole
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