mauskeks24
Punkt 31 ich arbeite bis zum Mutterschutz als angestellte mach ich da nun das kreuzel bei ja oder nein? ich bezieh ja vor der Geburt Mutterschaftsgeld richtig? In der Erläuterung steht das bleibt aussen vor. Ich raffs nicht! Danke
Ich glaube, du weißt am besten, ob du bis zum Mutterschutz arbeitest und ob du Angestellte bist ;-) Du bekommst 6 Wochen vor ET Mutterschaftsgeld
Hey! In welchem Land beantragtst du Elterngeld? Die Anträge sind unterschiedlich. LG
achso nicht gewußt Sachsen
Dann bin ich für "ja".
Ab Mutterschutz beziehst du dann ja Mutterschaftsgeld.
LG
DANKE ![]()
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