Elternforum Schwanger - wer noch?

Mutterschutz

Mutterschutz

Zebra

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Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zum Mutterschutz. Klar ist für mich, wann er theoretisch beginnt, aber wie wird das offiziell gemacht? Muss mein Chef von meiner Ärztin eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET haben? Und wann macht man das? Werde meinen Urlaub vor den Mutterschutz legen und normalerweise werden solche Planungen wie Urlaub immer zeitig fürs ganze Jahr gemacht. Wie macht ihr das, bzw. wie habt ihr das bereits geregelt? Liebe Grüße


Leewja

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ja, du bekommst eine bescheinigung vom Frauenarzt. ich hab Resturlaub und Überstundenfrei davor gelegt (und mich dann unfassbar gelangweilt), aber der urlaub verfällt in dem fall nicht---wenn du ihn also vorher nicht nehmen kannst, nimmst du ihn bis zu deiner rückkehr mit.


Heidschnucke

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Du bekommst eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Et. Diese wird allerdings (ich glaube ab der 30/32 SSw ausgestellt). Diese legst du dann vor. Dann kannst du davor noch deinen Resturlaub/Überstunden legen. LG


Zebra

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Okay, das hilft mir schon weiter! Dann muss ich mir ja jetzt damit noch nicht den Kopf zerbrechen ;-) Vielen Dank!


Sabrina1991

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Ja du musst eine Bescheinigung vom Arzt abgeben, am besten so schnell wie möglich ... dann rechnet dein AG das aus und schickt sir das per Post nochmal zu, deinen Urlaub kannste ja dann so beantragen das er da ausläuft wo MS anfängt ...


Sabrina1991

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Die Nescheinigung habe ich sofort abgegeben als ich erfahren habe das ich Schwanger bin, dein Chef muss ja mit irgendeinem Datum rechnen und vll für die Zeit jemand neues einstellen ...


Whyoming

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Hallo, also ich bin jetzt SSW 25 und habe diesen zettel schon hmm?!? Bestimmt seit der 15 Woche an der Arbeit abgegeben. Da stand dann drauf wie lange ich vorraussichtlich arbeiten gehe. Habe es als wichtig empfunden das mein Chef es schriftlich hat das ich Schwanger bin und wann ich weg bin. LG


shade1983

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Huhu, du musst nur eine Bescheinigung vorlegen, wenn der AG es verlangt (auf seine Kosten). Kopie aus dem Mutterpass würde sonst auch reichen (der AG darf keine Einsicht ohne deine Erlaubnis nehmen), bei manchen vielleicht auch die mündliche Mitteilung. Dein AG wird dir dann offiziell mitteilen, wann der MuSchu beginnt. Die Bescheinigung in der 34. Woche ist nur für deine Krankenkasse wg. dem Mutterschaftsgeld. Ich bin nicht sicher, ob der AG dir den Urlaub so wie du möchtest gewähren muss. Aber er wird es wohl tun. Den Rest dürftest du mitnehmen und nehmen, wenn du aus der Elternzeit wieder kommst. Verfallen kann er in der Zeit nicht. LG


mandellos

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Wie schon gesagt: Der Arbeitgeber sagt Dir, welche Art von Bescheinigung er braucht. Die vom FA ist kostenpflichtig (meist 5 Euro) und muss vom AG gezahlt werden. Manchen reicht es aber auch mündlich aus oder sie möchten eine Kopie aus dem Mutterpass.