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Mutterschutz nach Fehlgeburt

Mutterschutz nach Fehlgeburt

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Hallo, Im Januar 04 hatte ich eine Fehlgeburt und bin nun glücklicherweise wieder schwanger. Ich meine vor Monaten mal gelesen zu haben, dass sich der Mutterschutz bei vorangegangener Fehlgeburt - weil man dann zur Gruppe der Risikoschwangerschaften gehört - von 6 auf 8 Wochen vor der GEburt verlängert. Bisher habe ich aber diesen Artikel im Netz nirgendwo wiederfinden können... ich bin mir aber sehr sicher, das gelesen zu haben!? Wer von Euch weiß darüber bescheid? Vielen Dank!


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bei einer bekannten war das so...sie verlor ihre kleine im 8 Schwangerschaftsmonat..diese galt als Frühgeburt und so hatte sie ein anspruch auf 8 Wochen Mütterschutz nach der Totgeburt . Das hat ihr der Mitarbeiter der Krankenkasser mitgeteilt (Barmer)


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Wie weit war denn deine Schwangerschaft das letzte Mal fortgeschritten? Das mit der Totgeburt das kenn ich auch, da steht einem Mutterschutz hinterher zu! Gruss Annett


Mitglied inaktiv

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Die Zeit vor der Geburt verlängert sich nie. Nur wenn man zu spät entbindet, dann ist man halt zu früh in die Schutzfrist gegangen. Aber sonst sind es immer 6 Wochen vor der Geburt. Nur die Zeit nach der Geburt kann sich von 8 auf 12 Wochen verlängern, das aber auch nur bei einer Frühgeburt (Gewicht unter 2500 Gram oder Reifezeichen nicht vorhanden)oder bei mehr als einem Baby. Wenn es sich um ein vollentwickeltes Baby handelt, das tot geboren wird, gibt es echt nur 8 Wochen, ganz schön hart wie ich finde. Ganz liebe Grüße aus München Jana