Elternforum Schwanger - wer noch?

mutterschutz-Arbeitsamt

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huhu mädels.ich hab echt n blödes problem. ich war wärend der ss am Arbeitsamt gemeldet un hab alg1 bekommen nun waren wir 2 woch vor mutterschutz nochmal im urlaub un hab des da nicht angemeldet.die gute frau vom AA hat mich da wohl anrufen wollen und hat mich nicht erreicht. daraufhin wurde ich vom amt abgemeldet wegen ortsabwesenheit. nun hab ich nen aufhebungsbescheud bekommen gehabt. mutterschaftsgeld bei der krankenkasse habe ich beantragt. so nun erkennt die KK den schriebs nicht an und zahlt nix. die meinen ich brauch nen wisch wo draufsteht das ich wegen mutterschutz abgemeldet wurde. sooo ich dachte jeder bekommt das geld. wie beantragen das denn andere frauen die nich beim amt gemeldet sind. das zieht sich jetzt schon so lange hin. am amt wurde mir gesagt ich muss wiederspruch einlegen. gibt es nich ne andre lösung das es endlich voran geht. ich kann wegen dem ganzen ja noich kein elterngeld bentragen. mfg dini


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naja du bist verpflichtet es den amt zu melden wenn du in den urlaub fährst und somit nicht erreichbar bist ... das heißt du wirst abgemeldet bzw bekommst eine sperre nur wie das bei dir nun weitergeht bzw ob jemand überhaupt was zahlt und vor allem wann und wieviel kann ich nicht sagen


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ja ich dachte ja nich das es so viele konsequenzen mitsich zieht. hatten n bissi bammel das das amt uns nen strich durch die rechnung macht un auch nich gedacht das sich da jemand meldet das haten die das ganze jshr vorher ja auch nicht. naja mir gehts halt drum ob ich ne chance hab das gekd noch zu bekommen oder nicht.


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Du hast nur die Möglichkeit gegen den Bescheid des AA innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Aufhebungsbescheides Widerspruch einzulegen. Wenn du aber nicht mehr Schwanger bist, dann dürfte die Zeit aber shcon verstrichen sein. Im Normalfall machen die dir keinen Strich durch die Rechnugn, vor allem nicht wenn du schwanger bist, denn auch denen ist klar, dass du nicht vermittelbar bist. Wenn du kein Mutterschaftsgeld beantragen kannst, üßtest du das Elterngeld ab dem 1. Monat bekommen. Ich würde dir empfehlen mal zum Amt für Elterngeld zu gehen udn dort deinen Fall zu schildern. Mit Offenheit udn Einsicht (hinsichtlich deiner "Dummheit" mit dem Urlaub) kommt man oft weiter.